5,5 Mrd. Euro für gute Kita und gute Betreuung

Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zum so genannten „Gute-Kita-Gesetz“. Für Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Um für alle Kinder im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen in der Qualität der vorschulischen Kindertagesbetreuung notwendig.

Bund, Länder, Kommunen und Träger haben in den letzten zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen.

Ziel des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes ist daher, nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern anzugleichen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Kinder in Deutschland.

Zugleich werden damit Eltern bundesweit gleichwertige Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Deswegen soll das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz die Qualitätsniveaus in den Ländern einander annähern, um letztlich eine Angleichung zu erreichen.

Für Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen stellen Kostenbeiträge für Kindertagesbetreuung eine Zugangshürde für die Inanspruchnahme frühkindlicher Förderung dar. Wenn durch die Erhebung von Kostenbeiträgen Kindern der Zugang zu Tageseinrichtungen oder zur Kindertagespflege versperrt oder der Zugang verzögert wird, wird die Beitragsentlastung zur Frage der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

Eine bundesweite, sozialverträgliche Staffelung von Elternbeiträgen bis hin zur Beitragsbefreiung kann es insbesondere bildungsfernen oder sozial benachteiligten Familien sowie Familien mit Migrationshintergrund ermöglichen, außerfamiliäre Betreuungsangebote zu nutzen. Die Abschaffung der Elternbeiträge gezielt für Familien mit geringem Einkommen ist deshalb eine Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

In den vergangenen Jahren stand der Ausbau der Kita-Kapazitäten im Vordergrund. Jetzt wird eine Epoche des Qualitätsausbaus in der Kindertagesbetreuung benötigt. Eltern und Kinder erwarten eine gute Kita mit einer qualitativ hochwertigen Betreuung. Im Vordergrund muss nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel stehen.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 17 vom 18.10.2018