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Ampel–Koalition lässt mit ihrem faulen Kompromiss die Opfer sexuellen Missbrauchs allein

Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten auf eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung geeinigt. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, gerne so zitieren:

„Die Ampel-Koalition hat eine schwere Fehlentscheidung gegen den Schutz unserer Kinder vor Gewalt und Missbrauch getroffen. Das Quick-Freeze-Verfahren statt der Speicherung von IP-Adressen ist als Ermittlungswerkzeug für die Sicherheitsbehörden völlig unzureichend. Zurecht weisen Sicherheitsexperten darauf hin, dass Daten, die mangels Speicherpflicht gar nicht mehr vorhanden sind, auch nicht ‚eingefroren‘ werden können. Die Einführung einer Speicherpflicht von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung ist unverzichtbar, weil die Adressen bei der Verfolgung des sexuellen Kindesmissbrauchs oftmals der einzige Ermittlungsansatz sind. Der Eingriff in Grundrechte bei der IP-Adressen-Speicherung ist gering, weil es sich eben nicht um eine ‚Vorratsdatenspeicherung‘ von Telefon- und Nachrichtendaten handelt. Persönlichkeits- und Bewegungsprofile sind ausgeschlossen.

Die Ampel–Regierung sieht mit ihrem faulen Kompromiss weiterhin tatenlos zu, wie Ermittlungen gegen Missbrauchstäter im Nichts enden. Zehntausende von Verdachtsfällen auf Kindesmissbrauch können so jedes Jahr nicht weiterverfolgt werden. Die grausamen Täter kommen ungeschoren davon. Justizminister Buschmann und Bundesministerin Faeser lassen die Kinder allein, die Opfer sexuellen Missbrauch sind. Es ist skandalös, dass die Ampel sich für Datenschutz statt Opferschutz entscheidet. Die Konsequenzen dieses ideologischen Irrwegs müssen die Schwächsten in unserer Gesellschaft tragen.“