Zukunftspaket wird auf die Schiene gesetzt

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen Bürgerinnen und
Bürger sowie viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Jetzt
geht es darum, dass die Wirtschaft schnell wieder an Schwung gewinnt.
Dazu werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt.
Das Zweite Zukunftspaket bündelt dabei die Maßnahmen, die sehr
schnell greifen sollen. Dabei ist es sinnvoll, die aufgrund der Corona Pandemie
geschwächte Kaufkraft zu stärken. Unternehmen werden zur Förderung
ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt.
Mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter,
der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung
und der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage werden zusätzliche
Investitionsanreize gesetzt. Inhalte des Paketes sind u.a.:
• Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31.
Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
• Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten
auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben.
• Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus
von 300 Euro gewährt.
• Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei
Jahre von derzeit 1 908 Euro auf 4 008 Euro für die Jahre 2020 und
2021 angehoben.
• Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5
Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert
sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020
unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar
zu machen.
• Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent,
höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und
2021 angeschafft oder hergestellt werden.
• Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine
Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der
Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40 000 Euro auf 60 000 Euro
erhöht.
• Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG
um ein Jahr.
Bewusst wurden in das Zukunftspaket nicht nur klassische Konjunkturmaßnahmen
wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes oder Überbrückungshilfen
für kleine und mittlere Unternehmen aufgenommen. Vielmehr liegt der
Schwerpunkt auf Fördermaßnahmen, die einen Modernisierungsschub auslösen
sollen. Investiert werden soll in Innovationen, etwa in die Digitalisierung,
die Quantentechnologie oder die Nutzung von Wasserstoff.
Die Maßnahmen des gesamten Zukunftspaketes haben einen Umfang von
130 Milliarden Euro, von denen der Bund den Löwenanteil finanziert, nämlich
120 Milliarden.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 10 vom 18.06.2020