Kreislaufwirtschaft voranbringen – Waren sollen länger nutzbar bleiben
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:
„Wir wollen die Kreislaufwirtschaft voranbringen. Das ist eines unserer zentralen umweltpolitischen Ziele. Denn die Vernichtung von funktionsfähigen Produkten bedeutet eine Verschwendung von Ressourcen. Dagegen wollen wir angehen.
Die Produktverantwortung der Hersteller und des Handels soll eine Obhutspflicht hinsichtlich der vertriebenen Erzeugnisse umfassen. Das heißt für uns, es gilt auch eine Pflicht, bei der Rücknahme dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Genau damit adressieren wir das Problem der sogenannten Retourenvernichtung. Vor allem im Versandhandel wird vom Kunden retournierte Ware aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet.
Wir müssen aber auch sehen, dass Produktvernichtung nicht im Interesse des Handels ist. Im Gegenteil: Sein Ziel ist die Vermeidung von Retouren. Trotzdem wollen wir auf dieses Problem ein Auge haben und auch den Rechtsrahmen anpassen. Transport und Aufbewahrung neuer Waren soll so gestaltet werden, dass die Produkte länger nutzbar bleiben. Vernichtung muss das letzte Mittel werden. Dazu wollen wir auch mehr Transparenz beim Handel in dieser Frage. Das werden wir jetzt mit der Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes regeln.“