Die deutsche Staatsangehörigkeit ist der umfassendste und wertvollste Status, den unser Land einem Menschen zuerkennen kann. Mit ihr sind uneingeschränkte Rechte – etwa zum Aufenthalt, zur demokratischen Teilhabe sowie auf diplomatischen Schutz weltweit –, aber auch Pflichten verbunden.
Es ist zu begrüßen, wenn ein Ausländer, der in Deutschland heimisch geworden ist, Deutscher werden möchte. Angesichts der Bedeutung für unser Zusammenleben ist es dabei richtig, die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an klare und anspruchsvolle Voraussetzungen zu knüpfen: Eine Einbürgerung von Straftätern, Extremisten und Antisemiten muss ausgeschlossen sein. Um einer Einwanderung in unsere Sozialsysteme vorzubeugen, bedarf es einer nachhaltigen Integration in unseren Arbeitsmarkt. Im Interesse des Zusammenhalts in unserem Land braucht es aber noch deutlich mehr: Eingebürgert werden dürfen nur Ausländer, die sich ganz in unsere Gesellschaft integriert haben. Kenntnisse der deutschen Sprache, unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie unserer Lebensverhältnisse sind dafür notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung. Erforderlich ist vielmehr eine echte Hinwendung zu unserem Land, zur Rechtsordnung und insbesondere zu den Werten, die unserem Zusammenleben zugrunde liegen.
Vor diesem Hintergrund hält die Unionsfraktion die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts grundlegend falsch: Die generelle Halbierung der Fristen, nach denen eine Einbürgerung frühestens möglich ist, führt dazu, dass die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit künftig nicht mehr am Ende des Integrationsprozesses steht. Mit den bisherigen Einbürgerungsfristen von acht bzw. bei besonderen Integrationsleistungen von sechs Jahren liegt Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Hinzu kommt: In Ländern mit kürzeren Fristen wie Frankreich, Schweden oder Belgien sind deutliche Probleme mit der Integration von Ausländern unübersehbar.
Auch die generelle Hinnahme der mehrfachen Staatsangehörigkeit fördert den Zusammenhalt in unserem Land nicht. Im Gegenteil: Immer wieder wird deutlich, dass mit der Einbürgerung die klare Hinwendung zu unseren grundlegenden Werten verbunden sein muss – jüngstes Beispiel war das erschreckende Ausmaß antisemitischer Ausfälle auf deutschen Straßen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.
Falsch ist schließlich auch die von der Ampel beabsichtigte Streichung der gesetzlich geforderten „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“. Die stattdessen eingeführten Fallgruppen bleiben inhaltlich hinter den bisherigen Anforderungen zurück und mindern den Anspruch an echte Integration in die deutsche Gesellschaft. Zudem sendet die Bundesregierung damit das verheerende Signal aus, dass künftig für die Einbürgerung in Deutschland eine Einordnung in die hiesigen Lebensverhältnisse nicht mehr notwendig sei.
Deswegen stellt die Unionsfraktion ihre Ziele und Vorstellungen in dieser Woche in einem eigenen Antrag im Bundestag zur Abstimmung.