Cannabis im Straßenverkehr ist gefährlich

Im Februar 2024 wurde durch die Ampel-Koalition die Freigabe von
Cannabis in Deutschland beschlossen. Vom Cannabiskonsum geht jedoch
ein erhebliches Gefahrenpotenzial auch für die aktive Teilnahme
im Straßenverkehr aus. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes für den Straßenverkehr stellt
das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten können den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen. Internationale Studien belegen, dass die Zunahme der Verbreitung des Cannabis-Konsums als Folge der Legalisierung auch mit einer Zunahme der Verkehrsrisiken einhergeht.
Dadurch wird das Ziel der „Vision Zero“, der Sicherheitsstrategie zur Vermeidung der Zahl schwerer und tödlicher Unfälle im Straßenverkehr, untergraben. Stattdessen bedarf es eines sensiblen Umgangs mit
dem Rauschgift – insbesondere im Straßenverkehr. Entscheidungen erfolgen. Das Verkehrsrecht muss weiterhin deutlich machen, dass Fahruntüchtigkeit sanktioniert wird. Daher hat die Unionsfraktion die Ampel in dieser Woche aufgefordert, im Sinne der „Vision Zero“ auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis zu verzichten und ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht. Zudem nicht zwischen Konsummotiven (Neugier, Stressverdrängung, Austesten), -mustern (täglich, wöchentlich) und -intensität (Dosierung) sowie zwischen Bei- und Mischkonsum von Cannabis (weitere oder gleichzeitiger Konsum von Alkohol oder anderen Drogen, wobei sich die Wirkung überlagert) zu unterscheiden, sondern den Grenzwert von 1,0 ng/ml für alle anzuwenden und die Gefahrenabwehr gemäß StVG zu stärken.
Und die Erkenntnisse aus der Suchtforschung bzgl. der hohen Abhängigkeitswahrnehmung, möglicher Persönlichkeitsstörungen, Kontrollverluste und der reduzierten Risikowahrnehmung gegenüber des Cannabiskonsums und in der Folge auch auf die Erarbeitung eines Grenzwertes in Rahmen der aktiven Teilnahme am Verkehrsgeschehen anzuwenden. Folglich ist die MPU nicht erst bei einer wiederholten Zuwiderhandlung im Straßenverkehr durch den Konsum von Cannabis anzuordnen, sondern bei eindeutig berauschten Verkehrsteilnehmern soll direkt die Fahreignung überprüft werden. Außerdem will die Union an den bestehenden Sanktionierungen festhalten und keine Lockerung der Überwachungspraxis vornehmen. Bei aktiver Teilnahme am Verkehrsgeschehen unter Einfluss von Cannabis muss aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion die Entziehung der Fahrerlaubnis weiterhin drohen.