Weg frei für das Klimapaket

Der Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde am Mittwoch mit breiter Mehrheit der Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen sowie der Ländervertreter gefällt. Damit ist der Weg bereitet für die Umsetzung noch in dieser Woche in Bundestag und Bundesrat. Wenn die Zustimmung von  Bundestag  und  Bundesrat  vor-liegt, kann das Klimapaket zum Jahresbeginn in vollem Umfang umgesetzt werden. Die Maßnahmen zur Unterstützung von Umstieg und Umbau sind für uns dabei ein Herzstück: Billigere Zugtickets und Entlastung bei Klimainvestitionen in Gebäude und Heizung. Mit den vorgesehenen zusätzlichen Einnahmen der Bepreisung werden Stromkosten gesenkt und Fernpendler stärker unterstützt.

Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 bleibt bestehen, ebenso die entsprechende Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Zusätzlich soll sich in den Jahren 2024 bis 2026 die Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere 3 Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöhen.

Zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses vor: Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.

Zusätzlich zu den konkreten Änderungen am Steuergesetz verständigten sich die Vermittler darauf, die Preise für Emissionszertifikate von 2021 bis 2025 neu festzulegen: statt der vom Bundestag beschlossenen 10 Euro pro Tonne soll der CO2-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 Euro betragen, danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 schlägt der Vermittlungsausschuss einen Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro vor.

Die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage – und damit der Strompreise – verwendet werden; ab Januar 2024 dann auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale.

Zur Umsetzung dieser neuen CO2-Preise sichert die Bundesregierung zu, im Frühjahr 2020 ein neues Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um das bereits beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz entsprechend zu ändern.

Bestätigen Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses noch in dieser Woche, kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 Jahr in Kraft treten.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 21 vom 19.12.2019