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Vorschlag der EU-KOM für Lieferkettensorgfaltspflichten liegt endlich auf dem Tisch

Nachbesserungsbedarf im Interesse der Menschenrechte und der Umsetzbarkeit durch die die Unternehmen

Die Europäische Kommission stellt am heutigen Mittwoch den Vorschlag für eine Richtlinie für eine unternehmerische Lieferkettensorgfaltspflichtenregelung vor. Dazu erklären die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Hermann Gröhe und Jens Spahn:

Hermann Gröhe: „Wir begrüßen die Vorlage eines Richtlinienentwurfs für eine europäische unternehmerische Lieferkettensorgfaltspflichtenregelung. Mit einer EU-Regelung für den größten Binnenmarkt der Welt würden die Menschenrechte in der Lieferkette weltweit gestärkt, global die Einhaltung von Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei den europäischen Handelspartnern unterstützt und Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt hergestellt. Eine solche Regelung muss wirksam für die Menschenrechte sein, aber auch praktisch und rechtssicher für die Unternehmen umsetzbar sein. Eine Regelung darf verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen nicht erschweren. Im 2021 beschlossenen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist hierfür im Gesetzgebungsprozess ein guter Kompromiss gefunden worden. Dieser Kompromiss ist für uns der Maßstab auch in der europäischen Debatte. Zudem muss die Bundesregierung zeitnah für ein angemessenes Beratungsangebot für unsere Wirtschaft sorgen, damit das deutsche Gesetz seine Wirkung entfalten kann.“

Jens Spahn: „Die Richtlinie geht in einigen Punkten über unser nationales Gesetz hinaus. Diese müssen wir uns sehr genau ansehen, damit die Unternehmen damit nicht vor kaum lösbare Herausforderungen gestellt werden. So will die EU-Kommission z.B. für bestimmte mittelständische Unternehmen Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette auferlegen. Und sie schafft anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine zivilrechtliche Haftung mit schwer einschätzbaren Risken. Das führt bei mittelständischen Unternehmen mit begrenzteren Verwaltungskapazitäten nicht nur zu zusätzlicher Bürokratie und zu Rechtsunsicherheiten, sondern kann zum Rückzug von verantwortlich handelnden Unternehmen aus bestimmten Ländern und Regionen führen. Für die Menschenrechte wäre damit nichts gewonnen, im Gegenteil.“