Verbesserungen beim Elterngeld eingebracht

Dem Elterngeld kommt als Leistung in der Frühphase der Elternschaft eine weichenstellende Rolle für die Entwicklung und Ausgestaltung des Familienlebens zu. Es unterstützt Mütter und Väter wirksam dabei, dass sich beide Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf nehmen können – so, wie es den Vorstellungen und Wünschen einer Mehrheit junger Eltern entspricht.

Mit der Unterstützung des Elterngeldes haben sich im letzten Jahrzehnt Familien- und Arbeitszeiten zwischen Müttern und Vätern neu verteilt. Die so entstandenen Lebens- und Familienentwürfe bringen neue Vorstellungen und Wünsche, aber auch Bedarfe zur Umsetzung dieser Vorstellungen mit sich. Gerade Väter äußern den Wunsch nach flexibleren Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren. Eltern mit kleinen Kindern wünschen sich zudem eine stärkere Förderung der partnerschaftlichen Aufteilung von Berufsarbeit und Kinderbetreuung.

Die Neuregelungen sollen daher in Form von deutlich flexibleren Angeboten zur Nutzung des Elterngeldes den Wünschen und Bedarfen der Eltern entgegenkommen sowie zeitliche Bedarfe decken, die sich etwa für Eltern besonders früh geborener Kinder ergeben. Paare sowie Alleinerziehende sollen den Anforderungen des Alltags mit kleinen Kindern und einer Berufstätigkeit besser begegnen können. Darüber hinaus sollen Eltern und die Verwaltung von Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens und rechtlichen Klarstellungen, deren Notwendigkeit sich aus dem Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ergeben hat, profitieren.

Die neuen Regelungen stellen Eltern zusätzliche und flexiblere Angebote zur Nutzung des Elterngeldes zur Verfügung. Die Erhöhung der während des Elterngeldbezugs zulässigen Arbeitszeit unterstützt Eltern dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für die Familie zu haben.

Die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus macht es Eltern leichter, den Bonus in Anspruch zu nehmen und so ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Verteilung von Familien- und Arbeitszeiten nachzukommen. Eltern von besonders früh geborenen Kindern erhalten mehr Zeit, wenn das Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wurde. Verwaltungsrechtliche Anpassungen und Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens führen zu einer Entlastung für Antragstellende.

Der Entwurf enthält also drei zentrale Bausteine: mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen „Frühchenmonat“ und weniger Bürokratie.

Konkret bedeutet das: Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben.

Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.

Und: Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 19 vom 26.11.2020