Mit den zweiten und dritten Lesungen des Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts und des Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei schließt der Bundestag in dieser Woche die Beratungen zu zwei zentralen Sicherheitsgesetzen dieser Legislaturperiode ab. Gemeinsam mit dem bereits im April vom Deutschen Bundestag beschlossenen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bilden sie ein großes Sicherheitspaket.
Im Bereich der Sicherheitsbehörden hat die Union in dieser Legislatur früh für einen außergewöhnlichen Personalaufwuchs gesorgt. Er hat inzwischen Dimensionen erreicht, die man ohne Übertreibung historisch nennen kann: Im Zeitraum von 2016 – 2020 haben wir den Personalkörper der Bundespolizei von 39.684 auf 49.945 Stellen, den des Bundeskriminalamtes von 5.260 auf 8.027 Stellen und den des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik von 611 auf 1.533 Stellen aufgestockt. Das sind Aufwüchse von 25, 52 und 131 Prozent.
Mit den Sicherheitsgesetzen fügen wir nun die zweite Säule hinzu. In weiten Passagen zielen alle drei Sicherheitsgesetze darauf ab, die Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten unserer Sicherheitsbehörden an das digitale Zeitalter anzupassen.
Vor allem beim Verfassungsschutz geht es darum, den Bedeutungsverlust und die Entwertung bestehender Kompetenzen zu verhindern, zu denen es infolge der fortschreitenden Digitalisierung kommt.
Terroristen und Extremisten kommunizieren heute nicht mehr über die klassische Sprachtelefonie, sondern verschlüsselt über Chatforen und Messenger-Dienste wie Facebook bzw. Whats-App. Die Aufklärung von Organisationsstrukturen oder möglichen Anschlagsplanungen ist aufgrund der Verschlüsselung mit herkömmlichen Mitteln wie der klassischen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nicht mehr möglich, sondern bedarf einer sogenannten Quellen-TKÜ.
Wenn der Verfassungsschutz nach bestehender Rechtslage am Ende eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens bereits heute ein über ein Mobiltelefon geführtes Gespräch überwachen und einen SMS-Verkehr ausleiten darf, dann lässt sich niemandem erklären, warum es derzeit rechtlich unmöglich ist, eine Whats- App-Nachricht mitzulesen. Gleichwohl haben wir die entsprechende Änderung der Rechtslage nur nach sehr mühsamen Verhandlungen und dem phasenweise entschlossenen Widerstand unseres Koalitionspartners erst am Ende der Legislatur erreichen können.
Für unsere Polizei, und insbesondere die Bundespolizei, haben wir in dieser Legislatur einiges erreichen können: Über den bereits einleitend genannten Personalzuwachs hinaus haben wir die Polizeizulage um rund 70 Prozent auf nunmehr 228 Euro angehoben und die Einstiegsbezüge für die Polizeianwärter erhöht. Uns war es darüber hinaus wichtig, mit einer großen Kampagne für Polizei und Rettungskräfte auf das gesellschaftliche Klima einzuwirken, in dem die Polizei ihren Dienst verrichtet, und wir haben auch den strafrechtlichen Schutz von Einsatzkräften verbessert.
Ein für die CDU/CSU zentraler Punkt war es, die Unterbringung der Bundespolizei, insbesondere an den Bahnhöfen zu verbessern. Denkt man an die teilweise baulich maroden Dienststellen im bahnpolizeilichen Bereich, auf denen trotz allem sehr engagiert Dienst versehen wird, so muss man sagen: Dieser Zustand ist unhaltbar und muss aufhören.
Mit dem Sicherheitspaket der Union, das in dieser Sitzungswoche deutlich erkennbare Gestalt annimmt, machen wir auf einem Feld unserer Kernkompetenz einen großen Schritt nach vorn. Die neuen Gesetze sind auch Ausdruck unserer Wertschätzung der Arbeit unserer Sicherheitskräfte. Der Unionsfraktion ist bewusst, dass die Mitarbeiter unserer Polizei und unserer Sicherheitsbehörden jeden Tag für unsere persönliche Sicherheit und Freiheit arbeiten.
CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 11 vom 10.06.2021