Union: Hilfe muss schnell ankommen

In der vergangenen Woche hatten sich im Koalitionsausschuss die Spitzen von CDU, CSU und SPD unter anderem auf weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise geeinigt, darunter Hilfen für Familien, Unternehmen, Grundsicherungsempfänger und die Kulturbranche. In dieser Woche wird der Bundestag sich dazu in erster Lesung bereits befassen, damit die Hilfen auch schnell bei den betroffenen ankommen. Im Einzelnen sind das:

Steuerlicher Verlustrücktrag

Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.

Coronazuschuss

Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

Kinderbonus

Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur Pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Mehrwertsteuersenkung Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise

Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist außerdem seit Mittwochnachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 03 vom 11.02.2021