Steuerliches Investitionssofortprogramm bringt zügiges Wachstum

Die Steuerpolitik spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Wachstum und Innovation. Deshalb will die neue Bundesregierung schnell Investitionsanreize schaffen, um die Attraktivität des Standorts Deutschland zu steigern. Nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation gilt es, die Potenziale der deutschen Volkswirtschaft deutlich zu heben und wieder auf einen nachhaltig höheren Wachstumspfad zu kommen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung umgesetzt, von denen unmittelbar ein starkes Signal für die kurzfristige und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Deutschland ausgeht.

Ein wichtiger Baustein ist dabei der „Investitions-Booster“ (degressive AfA), der noch in diesem Jahr wirken soll. Dieser sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von höchstens 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vor. Die verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition stärken. Infolgedessen fungiert die degressive AfA als Katalysator für die Investitionspläne der Unternehmen.

Anschließend an den zeitlich begrenzten „Investitions-Booster“ sorgt die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuer-Satzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 auf 10 Prozent in 2032 für in der Breite wirksame Liquiditätssteigerungen und langfristige Planungssicherheit bezüglich der unternehmensteuerlichen Entlastung und der unternehmensteuerlichen Rahmenbedingungen. In einer von Unsicherheit geprägten Welt kann dies zur Stabilisierung von Erwartungen beitragen und den Unternehmen über die Legislaturperiode hinaus die notwendigen Entlastungen sichern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit in einem global zunehmenden Standortwettbewerb zu erhalten beziehungsweise zu steigern und die Standortattraktivität insgesamt zu verbessern.

Mit der korrespondierenden Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a Absatz 1 Satz 1 EStG wird an dem Ziel einer Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften festgehalten. Darüber hinaus tragen die Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung und die Förderung der Elektromobilität dazu bei, ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen und auf diese Weise wirtschaftliche Impulse zu generieren. Dazu wird zur Förderung der Elektromobilität eine arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt.

In der aktuellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft setzen diese kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wichtige und klare Impulse für einen Wachstumstrend. Es handelt sich aber nur um einen ersten Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen, dem umfassendere weitere Maßnahmen – wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart sind – folgen werden.