Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. In allen zentralen Politikbereichen hat die Politik in Deutschland dafür zielgerichtete Antworten gefunden. Dies gilt auch für die Steuerpolitik. Hiermit wird die Gefahr eines geringeren Wachstums angegangen. Eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung sind dabei die zentralen Zielsetzungen. Die Steuerpolitik wird sich konsequent an diesen Zielen orientieren. Besonders betroffene Akteure müssen deshalb unterstützt werden. Dazu tragen die Maßnahmen dieses Gesetzes in einem ersten Schritt bei. Die Liquidität wird verbessert und steuerliche Entlastungen können in Anspruch genommen werden. Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie werden deshalb nun einige steuergesetzliche Maßnahmen durch den Bundestag ergriffen.
Gerade die Gastronomie ist sehr belastet. Neben dem Kurzarbeitergeld und dem Zuschuss-Programm haben wir jetzt den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung (Speisen) ab 1. Juli 2020 zeitlich befristet abgesenkt.
Ergänzend zu dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf wurde der Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle von Eltern wegen Schließungen von Kindergärten und Schulen ausgeweitet. Der Zeitraum des Entschädigungsanspruchs wurde auf einen Zeitraum von längstens zehn, bei alleinerziehenden Sorgeberechtigten auf längstens zwanzig Wochen verlängert. Zudem steht der Anspruch jetzt auch erwerbstätigen Personen zu, welche hilfebedürftige Erwachsene mit Behinderung betreuen.
Zusätzlich konnten wir erreichen, dass die Verwaltungsanweisung zur steuerfreien Auszahlung von Zuschüssen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gesetzlich abgesichert wird. Hierdurch wird es rechtssicher möglich, dass der Arbeitgeber eine Corona-Sonderleistung steuerfrei in Höhe von 1.500 Euro auszahlen kann.
Wir sehen über die nun beschlossenen Maßnahmen hinaus jedoch noch weiteren dringenden Handlungsbedarf in Form von Unternehmensteuer-Erleichterungen. Hierzu zählt insbesondere eine Ausweitung der bestehenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten nach § 10d EStG. Es muss möglich sein, dass Corona-Verluste, die im Jahre 2020 anfallen, vollständig und schnell steuerlich geltend gemacht werden.
Die Koalition will neben diesen Maßnahmen nach Pfingsten ein Konjunkturpaket auf den Weg bringen, um der Wirtschaft nach dem Ende des Lockdowns wieder auf die Beine zu helfen. Mit den Mitteln soll das Land innovativer und wettbewerbsfähiger gemacht werden. Es geht darum, gesunden Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit sie die nächsten Monate überbrücken und Arbeitsplätze erhalten können. Wenn Deutschland im Wettbewerb – beispielsweise mit China – bestehen wolle, müsse es aber vor allem in Innovationen investieren. Eine „Entfesselung“ der Wirtschaftskraft kann nur gelingen, wenn auch Bürokratie abgebaut wird, wenn Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden und ganz Europa wieder auf die Beine kommt.
CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 09 vom 28.05.2020