Schneller, einfacher und besser: Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen ist modernisierungsbedürftig. Langwierige Prozesse und Verfahren verzögern dringend notwendige Sanierungen sowie Neu- und Ausbauten. Dies wirkt sich zunehmend negativ auf Wachstum, Wohlstand und auch auf die gesamtstaatliche Handlungsfähigkeit aus. Eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, für die Daseinsvor sorge, die gesellschaftliche Teilhabe, unser sicherheitspolitisches Fundament und damit für die Verteidigungsfähigkeit und den Schutz von Leib und Leben. Planungs-, und Genehmigungsverfahren müssen zukunftsfähig und hierzu deutlich vereinfacht, digitalisiert und effizienter ausgestaltet werden, damit der bedarfsgerechte Ausbau und Erhalt der Infrastruktur gelingen.

Dies gilt sowohl für die Verkehrs- als auch die Energieinfrastruktur. Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für die Bereiche Verkehr und Energie deutlich zu steigern. Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung lassen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastruktur vorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen.

Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt und es wird klargestellt, dass sie der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch wird ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen. Dadurch wird die Rechtsanwendung erleichtert. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung werden gestrafft.

Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen werden vereinfacht. Die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes wird in der Praxisanwendung vereinfacht. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse wird für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaß nahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten werden für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht.