Ökologische Wirkung und wirtschaftliche Vernunft in Einklang bringen
Es gibt aktuell eine Diskussion um Regelungen zur Verhinderung der Vernichtung von Retouren im Online-Handel. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:
„Wenn man die Zahlen kennt, lässt sich das Problem besser einordnen: Nach einer Studie der Universität Bamberg werden im Online-Handel drei bis vier Prozent der zurückgeschickten Waren vernichtet. Das betrifft vor allem Artikel von geringem Wert. Ansonsten kaufen Verwerter und Restpostenhändler die retournierte Ware auf und verkaufen sie weiter. Knapp ein Prozent der Waren werden gespendet.
Es kann auch gute Gründe geben, Retouren zu vernichten: Transportschäden, Schädlingsbefall, Waren, für die es keine Kunden mehr gibt etc. Im Übrigen sind auch bei der Entsorgung von Retouren die abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Es ist gleichwohl grundsätzlich weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, neuwertige und voll funktionsfähige Neuware zu vernichten. Deshalb werden wir prüfen, wie die Situation verbessert werden kann. Dabei sind ökologische Wirkung und wirtschaftliche Vernunft unser Maßstab.
Garantiewettbewerb, Selbstverpflichtungen, Beteiligung der Kunden an den Rücksendekosten oder die Einführung einer „Obhutspflicht“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Vorschläge, die wir ernsthaft prüfen werden. Schon jetzt können Kunden handeln, indem sie mehr darüber nachdenken, welche und wie viele Waren bestellt werden. Die Anprobe zu Hause ist bequem, allerdings führt sie häufig zu Retouren.“