Opferschutz wird geschwächt
Im Bundestag findet heute die erste Lesung des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung statt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Die Justiz benötigt für ihre Arbeit unsere volle Unterstützung. Statt der Justiz mit einem Pakt für einen Rechtsstaat zu helfen und gemeinsam mit den Ländern für eine bessere Justizausstattung so sorgen, behindert die Regierung mit dem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz die Arbeit der Justiz. Sowohl die als Option vorgesehene Videoaufzeichnung als auch die verpflichtende Tonaufzeichnung werden zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz führen – zumal die Technik bisher nicht ausgereift ist. Der Regierungsentwurf atmet ein tiefes Misstrauen gegen die Arbeit der Richter. Das schwächt die Akzeptanz unseres Rechtsstaates.
Auch der Opferschutz wird mit dem Gesetzentwurf geschwächt. Die Belastung der Opfer wird durch eine Aufzeichnung gesteigert. Opfer können durch eine Aufzeichnung eingeschüchtert werden. Die Aussagebereitschaft wird daher zurückgehen und die Wahrheitsfindung beeinträchtigt.
Nach der ebenso fundierten wie vernichtenden Kritik an den Minister-Plänen aus der Richterschaft soll es nun den Ländern überlassen werden, ob sie Gerichtsverhandlungen per Video oder nur im Ton aufzeichnen. Hier droht deshalb zusätzlich ein Flickenteppich bei den Strafprozessen in Deutschland. Die Prozessordnungen waren aus gutem Grunde die ersten Gesetze, die vor fast 150 Jahren im Deutschen Reich vereinheitlicht wurden. Die Ampel-Gesetzgebung marschiert nun zurück in die Kleinstaaterei.“