Private Pflegeeinrichtungen müssen Tarifverträge abschließen, um einen Pflegenotstand zu vermeiden
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat 14 Euro als Untergrenze für die Entlohnung von qualifizierten Pflegekräften genannt. Hierzu erklärt Uwe Schummer, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Es ist gut und richtig, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einem unteren Stundenlohn von 14 Euro für Pflegefachkräfte eine Zielmarke genannt hat. Zu attraktiven Arbeitsbedingungen gehören auch gute Löhne. Wir wollen, dass die Pflegebranche engagierte und fähige Menschen gewinnen kann. Besonders in der Altenpflege ist der Handlungsbedarf groß. Es geht um nicht weniger als um die Abwendung eines Pflegenotstandes.
Die Sozialpartner in der Branche sind am Zuge, die Einzelheiten in überschaubarer Zeit tarifvertraglich zu regeln. Diese Vereinbarungen müssen dann für alle in der Pflege gelten. Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege werden wir die Rahmenbedingungen für das Zustandekommen solcher Tarifverträge verbessern.
In Teilen der privaten Pflegelandschaft gibt es leider fehlende Verhandlungsbereitschaft bis hin zu aktivem Widerstand gegen Tarifverträge. Das ist unverständlich, zumal gleichzeitig darüber geklagt wird, wie schwer es ist, geeignete Pflegekräfte zu finden. Deshalb wird das geplante Gesetz auch Vorkehrungen gegen solche Blockaden treffen.“
Hintergrund: Der aktuelle, für Pflegehilfskräfte gedachte allgemeine Mindestlohn in der Pflege beträgt 11,05 Euro in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Für Pflegefachkräfte gibt es keine eigene Untergrenze.