Nachunternehmerhaftung schützt Beschäftigte, Mitbewerber und Vor-Ort-Handel vor Nachteilen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Nachunternehmerhaftung bei Paketdiensten beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
„Mit der Einführung der Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete Sozialabgaben in der Paketbranche begegnen wir Missständen, die bei Teilen der Branche festzustellen sind. Es ist uns ein Anliegen, dass die Beschäftigten fair bezahlt und wie vorgeschrieben sozial abgesichert werden. Zugleich wollen wir die Unternehmen, die ihren Pflichten nachkommen, vor Nachteilen im Wettbewerb schützen. Solche Wettbewerbsnachteile durch unrechtmäßige Methoden, die Paketkosten zu senken, erleidet auch der mittelständische Handel vor Ort gegenüber dem Online-Handel.
Mit der Einführung der Haftung für Sozialversicherungsbetrug eines beauftragten Unternehmens verhindern wir, dass auftraggebende Unternehmen von unrechtmäßigen Zuständen profitieren und sich dann hinter Subunternehmerketten verstecken können, wenn es um die rechtlichen Konsequenzen geht. Es war uns zugleich wichtig, dass gerade die korrekt handelnden Unternehmen dabei weder einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko noch einer unverhältnismäßigen Bürokratie ausgesetzt sind.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund positiver Erfahrungen mit dem Subunternehmen ist eine ,Enthaftung‘ des auftraggebenden Unternehmens möglich. Mit dieser stehen Betriebe mit abhängig Beschäftigten ohnehin regelmäßig in Kontakt. Auch können Subunternehmen auf dem Wege einer unabhängigen Prüfung, der sogenannten Präqualifikation, ihre Eignung nachweisen und damit ihren Auftraggeber aus der Haftung entlassen. Diese Eignung setzt z.B. auch voraus, dass Lohnvorschriften oder auch das Aufenthaltsrecht beachtet werden. Die Präqualifikation hat sich in der Bauwirtschaft bewährt und wurde aufgrund von Vorschlägen aus der Paketbranche als Option in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Von den Aufsichtsbehörden waren Missstände in der Paketbranche schon seit längerem beobachtet worden. Die unionsgeführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen führte bereits 2018 eine Arbeitsschutzaktion ,Fairer Versandhandel‘ durch. Ein verändertes Verhalten in den auffälligen Teilen der Branche hat das aber nicht bewirkt. Daher ist ein Signal des Gesetzgebers unumgänglich geworden, dass er da konsequent handelt, wo die grundsätzlich von uns gewollten unternehmerischen Freiräume für unlautere Geschäftsmodelle zu Lasten der Beschäftigten und der Mitbewerber ausgenutzt werden.“