Nötig ist eine nationale Kraftanstrengung

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Deswegen sind härtere Maßnahmen nötig, die die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidenten beschlossen hat:

  • Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimumzu reduzieren.
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen (Kontaktbeschränkungen).
  • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisenund Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen,werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Gastronomiebetriebesowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Ausnahmen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause, sowie der Betrieb von Kantinen.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetikstudios und Massagepraxen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben geöffnet.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet. Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.
  • Der Bund wird die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
  • Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeitenmöglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zuhause zu ermöglichen.
  • Regelungen zum Schutz besondersvulnerabler Gruppen dürfen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen.
  • Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmenflächendeckend verstärken.

 

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 16 vom 29.10.2020