Mit einheitlichen Regeln gegen die Pandemie

Im Kampf gegen die dritte Welle der Corona-Pandemie hat der Bundestag die bundesweite Notbremse beschlossen. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte in der Debatte, die damit verbundenen Einschränkungen seien unvermeidlich, so lange nicht ausreichend Menschen geimpft seien. Denn es gehe um das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. „Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen“, sagte Brinkhaus. Nicht nur seien das Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Intensivmedizin im Besonderen überlastet: Ohne eine Notbremse würden zu viele Menschen krank. Zu viele Menschen sterben in der Folge. Deshalb sei es „notwendig, dass wir hier und jetzt handeln“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte in der abschließenden Beratung: „Wenn wir Leid vermeiden können, sollten wir es vermeiden.“

Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der Woche bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen greifen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, wo dies an drei aufeinander folgenden Tagen der Fall ist, treten strenge Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Dann dürfen Menschen beispielsweise nur noch in Ausnahmefällen nach 22 Uhr ihre Wohnung verlassen. Bis 24 Uhr können sie allein joggen oder einen Spaziergang machen.

In anderen europäischen Ländern und weltweit haben sich Ausgangsbeschränkungen bei hohen Inzidenzwerten als Mittel zur Eindämmung der Pandemie bewährt. Länder wie Großbritannien oder Portugal haben ihr Pandemiegeschehen mit teilweise weitaus rigoroseren Ausgangsbeschränkungen als die nun für Deutschland vorgesehenen wieder unter Kontrolle gebracht. Sie haben auf diese Weise Leben gerettet und die Funktionsfähigkeit ihres Gesundheitssystems sichergestellt.

Die Ausgangsbeschränkungen haben zum Ziel, die Zahl der zwischenmenschlichen Kontakte zu reduzieren und Mobilität zu beschränken. Studien belegen die Wirksamkeit der Maßnahme. In einer kanadischen Untersuchung konnte beispielsweise festgestellt werden, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Mobilität in einer Provinz im Vergleich zur Nachbarprovinz um 31 Prozent senkten. Britische Forscher halten Ausgangsbeschränkungen für geeignet, um den R-Wert, also die Angabe, wie viele andere Personen ein Infizierter ansteckt, um 13 Prozent zu senken.

Dass die Ansteckungsgefahr im Freien geringer ist, wird übrigens nicht bestritten. Darauf kommt es in diesem Zusammenhang auch nicht an. Ziel ist es, generell Kontakte zu reduzieren und Mobilität einzuschränken. Wenn Menschen ausgehen, dann in der Regel, um andere Menschen zu besuchen, mit denen sie sich dann in geschlossenen Räumen aufhalten. Je weniger Menschen sich im öffentlichen Raum bewegen, desto seltener begegnen sie anderen Menschen, desto geringer ist die Infektionsgefahr.

Auch die Maßnahmen an Schulen werden mit dem Gesetz einheitlich für die ganze Bundesrepublik geregelt. Präsenzunterricht in Schulen kann nur beim Vorliegen von Schutz- und Hygienekonzept erteilt werden. Verpflichtender Distanzunterricht gilt künftig ab einer Inzidenz von 165 (statt 200). Das Einkaufen durch „click and meet“ mit Test ist nun zudem bis zu einer Inzidenz von 150 möglich.

Die Notbremse soll bereits am Freitag in Kraft treten können, nachdem auch der Bundesrat darüber beraten hat.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 08 vom 22.04.2021