Unionsfraktion sorgt für Technologieoffenheit
Der Deutsche Bundestag will am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote verabschieden. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:
„Die Bundesregierung hat jüngst das Klimaziel für 2030 verschärft. Das stellt alle gesellschaftlichen Sektoren vor enorme Herausforderungen. Für die Unionsfraktion ist klar, dass wir Zielerhöhungen auch immer mit konkreten Maßnahmen unterlegen müssen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz kommen wir dem nach.
Die CDU/CSU-Fraktion hat den ambitionslosen Entwurf von Bundesumweltministerin Schulze auf allen Ebenen verbessert. So werden die CO2-Minderungspflichten für die Mineralölfirmen von ursprünglich 16 auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben. Auch für den Zeitraum 2022 bis 2030 konnte die Union einen steileren und gleichmäßigeren Aufwuchs der Treibhausgas-Minderungsquote erreichen. Dadurch haben alle Erfüllungsoptionen – von der Elektromobilität über konventionelle und fortschrittliche Biokraftstoffe bis hin zu Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen – ausreichend Spielraum, ihre CO2-Einsparpotentiale zu entfalten.
Um unsere ehrgeizigen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, müssen wir alle derzeit möglichen und erfolgversprechenden Technologien nutzen und fördern. Daher war es der Union sehr wichtig, einzelne Innovationen nicht auszuschließen, sondern ihre Anwendung zu ermöglichen. Folglich ist nun auch Wasserstoff, der auf Grundlage von Stroh, Gülle oder Siedlungsabfällen produziert wird, ab 2023 im Straßenverkehr einsetzbar. Außerdem stärken wir unsere heimische Wirtschaft, indem wir den Einsatz von Palmöl nun schon ab 2023 auslaufen lassen.“