Deutschland steht zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte und zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Verfolgten zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren, ist für eine Frage der humanitären Verantwortung, der Mitmenschlichkeit und der Nächstenliebe. Im Jahr 2022 wurden über 240.000 Asylanträge in Deutschland gestellt, so viele wie seit dem Jahr 2016 nicht. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen weitere 87.777 Asylanträge hinzu. Auf wirksame Hilfe der Bundesregierung konnten die Kommunen bisher nicht zählen. Die beiden „Flüchtlingsgipfel“ bei der Bundesinnenministerin blieben ohne Ergebnis.
Aus den Beiträgen und Forderungen beim Kommunalgipfel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden zwei Punkte deutlich: Erstens ist die Bereitschaft, geflohenen Menschen in Not beizustehen, überall in unserem Land nach wie vor groß. Zweitens ist aber festzustellen, dass die Möglichkeiten und Ressourcen für die Aufnahme weiterer Asylbewerber an ihre Grenzen stoßen oder schon ausgeschöpft sind. Die Kommunalvertreter machten deutlich, dass es mehr als nur an Geld fehlt: Es mangelt an Wohnraum, Kinderbetreuung, Lehrkräften, Sozialpädagogen und Jugendsozialarbeitern, medizinischem Personal, behördlichen Kapazitäten. Auch die Möglichkeiten der Hilfsorganisationen, Kirchen, Tafeln, Helferkreise, Ehrenamtlichen, der Integrations- und Deutschkurse und der Sicherheitsdienstleister sind erschöpft. In dieser Lage wird es aus Sicht der Kommunen immer schwieriger, die kommunalen Leistungen des „Normalbetriebs“ zu erbringen. Zudem wurde die Sorge um die Akzeptanz des Asylsystems und den gesellschaftlichen Zusammenhalt deutlich, wenn Ausreisepflichtige immer seltener tatsächlich das Land verlassen.
Die Migrationspolitik muss endlich Chefsache innerhalb der Bundesregierung werden. Nur der Bund hat es in der Hand, die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, zu begrenzen. Deshalb muss der Bund den Kommunen insbesondere bei den entstehenden Kosten zur Seite stehen. Die irreguläre Migration nach Deutschland muss spürbar reduziert werden, um die Kommunen zu entlasten und die Akzeptanz für die humanitäre Verantwortung Deutschlands für tatsächlich Schutzbedürfte zu erhalten. Die Kommunen müssen auch bei der Unterbringung von Migranten wirksam entlastet werden. Dabei sind vorübergehend auch vergabe- und baurechtliche Vereinfachungen zu nutzen. Dies betrifft insbesondere den Bau von sozialer Infrastruktur (insbesondere Unterkünfte, Schulen und Kitas) sowie die Vergabe des Betriebs von Einrichtungen. Für die bessere Versorgung und Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge müssen zudem die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, ukrainisches Personal schnell und unbürokratisch in Schulen und Kindergärten einzustellen. Außerdem muss die Bundesregierung ihre vielfach versprochene Rückführungsoffensive für abgelehnte Asylbewerber endlich umsetzen, vor allem bei Straftätern und Gefährdern.