Antrag der Union zur Stärkung des richterlichen Ehrenamts abgelehnt – weiterhin keine Reform in Aussicht
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stärkung des Schöffenamtes abschließend beraten. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und den zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling gerne wie folgt zitieren:
Günter Krings: „Es ist bitter für die zigtausend ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, dass die Ampel-Koalition anlässlich der anstehenden Schöffen-Wahlen weder eine eigene Initiative zur Stärkung des Schöffenamtes vorlegt, noch unseren Verbesserungsvorschlägen zustimmt. Viele Menschen engagieren sich in Deutschland als Schöffinnen und Schöffen für die Strafrechtspflege. Basierend auf ihrer Lebenserfahrung und ohne juristische Prägung bringen sie mit viel persönlichem Einsatz wichtige Aspekte in die Beurteilung eines Sachverhaltes ein und werden so zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Justiz und Gesellschaft. Ein zeitaufwendiges und verantwortungsvolles Ehrenamt, das entgegen seiner Bedeutung für eine unabhängige Justiz ein eher stiefmütterliches Dasein fristet. Das wird auch in Zukunft so bleiben, denn die Ampel-Fraktionen konnten sich bedauerlicherweise nicht dazu durchringen, einen Reform-Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu unterstützen. Dabei hätten die rechtlichen Rahmenbedingungen, die seit annährend 50 Jahren unverändert bestehen und nicht mehr mit der heutigen Lebenswirklichkeit in Einklang stehen, dringend eine Frischzellenkur benötigt.“
Ansgar Heveling: „Das heute Abstimmungsergebnis ist mehr als bedauerlich, denn die wichtige Funktion von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern hätte allen Demokraten im Deutschen Bundestag, denen an einer starken und unabhängigen Justiz gelegen ist, eine gemeinsame Herzensangelegenheit sein sollen.
Insbesondere bei der Verpflichtung der Arbeitgeber, ehrenamtliche Richterinnen und Richter von der Arbeit freizustellen, haben sich in der Vergangenheit in der Umsetzung große Defizite aufgetan. Dringenden Handlungsbedarf sehen wir auch bei der starren Altersgrenze von 70 Jahren für die Berufung von Schöffen, die in Anbetracht einer deutlich gestiegenen Lebenserwartung in den vergangenen fünf Jahrzehnten nicht mehr nachvollziehbar ist. Darüber hinaus benötigen wir eine Klarstellung im Gesetzestext, dass sich auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen haben, gab es doch in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche, das Schöffenamt mit extremistischen Bewerberinnen und Bewerbern zu unterwandern.
Ich habe jedoch die Hoffnung, dass das Bundesministerium der Justiz einsichtiger ist als die Regierungsparteien, den dringenden Handlungsbedarf erkennt und eine entsprechende Reform zügig auf den Weg bringt.“