Antrag der Unionsfraktion verlangt verbindliche Regelung auf EU-Ebene
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am Dienstag den Antrag „Kinder weltweit schützen – ausbeuterische Kinderarbeit verhindern“ beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Volkmar Klein, und der Berichterstatter Georg Kippels:
Volkmar Klein: „Millionen Kinder weltweit werden ausgebeutet, indem sie arbeiten müssen. Sie schuften oft unter menschenunwürdigen Umständen. Den betroffenen Kindern wird damit ihre Zukunft verbaut, denn sie können meist keine Schule besuchen und haben deshalb auch schlechtere Berufsaussichten im späteren Leben. Zudem ziehen sie sich häufig schwere gesundheitliche Schäden zu.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend Produkte ablehnen, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt wurden. Es ist auch gut, dass Unternehmen, die in globale Lieferketten eingebunden sind, es immer mehr als Chance begreifen, mit Waren werben zu können, die nicht von Kinderhänden gefertigt wurden. Das zeigt: Mit der Marktmacht Deutschlands können wir viel für Kinder weltweit bewegen.“
Georg Kippels: „Weltweit fehlt es nicht an Konventionen und Absichtserklärungen gegen Kinderarbeit, sondern es mangelt an deren konsequenter Umsetzung. Diese würde leichter gelingen, wenn die Ursachen für Kinderarbeit – in erster Linie Armut – bekämpft würden. Nötig sind auch neue Ansätze: Beispielsweise geben Verbrauchersiegel wie der Grüne Knopf in der Textilbranche Orientierung. Kunden, die auf das Siegel achten, können sich sicher sein, dass sie Produkte kaufen, bei denen ökologische und soziale Mindeststandards beachtet wurden.
Deutsche Unternehmen müssen ihrer Sorgfaltspflicht weltweit so gut wie möglich nachkommen. Wir setzen dabei in erster Linie auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Aktuell wird überprüft, wie die Unternehmen ihre freiwillige Selbstverpflichtung wahrnehmen. Falls sich ergeben sollte, dass die Unternehmen die notwendigen Standards nicht einhalten, müssen wir gesetzliche Regelungen in den Blick nehmen. Wichtig ist darüber hinaus eine einheitliche, branchenübergreifende und verbindliche Regelung zur Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene. Nicht zuletzt sollte die Bekämpfung der Kinderarbeit Teil aller EU-Freihandelsabkommen sein.“