Gesetzentwurf ist richtiger Schritt – Landwirte für den Insektenschutz mobilisieren
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das vom Bundesumweltministerium vorgelegte Insektenschutzgesetz beschlossen. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marie-Luise Dött:
„Es ist gut, dass endlich ein Entwurf für das Gesetz vorliegt. Damit werden jetzt dringende Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz auf den Weg gebracht. Insekten sind ein wichtiger Teil der biologischen Vielfalt. Sie zu schützen ist ein Auftrag, den wir sehr ernst nehmen.
Insekten brauchen eine insektenfreundliche Landschaft, Schutz vor unnötigen Lichteinflüssen sowie einen rücksichtsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden. Eine wesentliche Voraussetzung für einen wirkungsvollen Schutz der Insekten ist die Unterstützung durch die Land- und Forstwirtschaft. Deshalb ist es gut, dass nun vorgesehen ist, auch künftig kooperative Ansätze gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft zu nutzen, um die Lebensräume der Insekten zu erhalten. Die Land- und Forstwirte müssen für ihre Leistungen sowie für Nutzungseinschränkungen, die sie aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes schultern müssen, Entschädigungen erhalten. Das muss eindeutig und verlässlich im Gesetz geregelt sein. Darauf hat die Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung, Julia Klöckner, anlässlich der Kabinettsbefassung zu Recht Wert gelegt.
Wir werden den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren unter Einbindung von Fachleuten auf die Wirksamkeit für den Insektenschutz, aber gerade auch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Landwirtschaft ausführlich diskutieren.“