Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern

Die Innenminister des Bundes und der Länder einigten sich 2016 auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“ zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Ein wichtiges Ziel der Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur besteht darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können.

Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch stand auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen, die bereits von den Polizeien der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen in Form der Programme „HessenData“ und „DAR“ genutzt wird. Die Software „Bundes-VeRA“ sollte nun dazu beitragen, die Analysefähigkeit der Polizeibehörden von Bund und Ländern zu verbessern, um schwere und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Mit der Analyseplattform können verschiedene Polizei-Datenbanken gleichzeitig durchsucht werden und in Ermittlungsverfahren Querverbindungen sichtbar gemacht werden.

Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyse-Programms zuvor ausdrücklich unterstützt hatte, entschied Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun Anfang Juli 2023, dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei die Einführung der Analyse-Plattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen. Stattdessen will die Ministerin ein eigenes Tool entwickeln, was Jahre dauern dürfte. Darüber hinaus sind die Länder, wie auch NRW, durch die Entscheidung der Hausleitung des BMI, die „Bundes-VeRA“ im Bundeskriminalamt und in der Bundespolizei nicht einzuführen, mit deutlich höheren Kosten konfrontiert, falls sie sich auf Landesebene eigenständig für einen Abruf der Analysesoftware entscheiden sollten.

Es ist enorm wichtig, dass die Bundespolizei, die Polizeien der Länder sowie alle weiteren Strafverfolgungsbehörden zu einem reibungslosen Informationsaustausch sowie zur Analyse großer Datenmengen befähigt sind. Daher ist es fachlich dringend notwendig, die Analysefähigkeiten der Sicherheitsbehörden zu verbessern, um relevante Tat- und Täterzusammenhänge zu erkennen. Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass den Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, wie der Abwehr von Terrorismus, sexuellem Kindesmissbrauch oder der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die dringend benötigten Analysetools bereitgestellt werden.

Deswegen fordert die CDU/CSU die Bundesregierung auf, dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität, schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu genehmigen und damit die Entscheidung vom Juli 2023 zu revidieren, mit welcher die Hausleitung des BMI dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei die Nutzung der „Bundes-VeRA“ untersagt hat.