Wirksam für die Menschenrechte – umsetzbar für die Wirtschaft
Zur heutigen Einigung der Bundesminister Müller, Altmaier und Heil hinsichtlich eines Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetzes erklärt der für Arbeit und Soziales sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zuständige Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hermann Gröhe:
„Die Einigung der Minister auf den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes ist zu begrüßen. Es war kein leichter Weg zu dem Kompromiss, der aber eine gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen eines künftigen Sorgfaltspflichtengesetzes ist.
Wir brauchen ein Sorgfaltspflichtengesetz, das hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte in den Handelsbeziehungen wirksam ist, aber auch für die Wirtschaft umsetzbar. Denn auch entwicklungspolitisch ist es geboten, verantwortlich gestaltete Handelsbeziehungen und Investitionen nicht zu erschweren.
Zugleich gilt es, angesichts des vielfältigen weltweiten Engagements deutscher Wirtschaftsunternehmen durch eine verbindliche Regelung sicherzustellen, dass unser Wohlstand und wirtschaftlicher Erfolg nicht auf Menschenrechtsverletzungen in den globalen Lieferketten beruhen.
Unser Ziel bleibt auch weiterhin eine möglichst zügige Verständigung in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen.“