CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 13 vom 05.07.2018
Mit dem Bundeshaushalt 2018 beschließt der Bundestag das vierte Jahr in Folge einen Haushaltsplan ohne neue Schulden; bereits seit 2014 nimmt der Bund keine neuen Kredite auf. Auch in diesem Jahr wird der Bund mit dem Geld auskommen und kann seine Ausgaben von 343,6 Mrd. Euro ohne neue Kredite finanzieren. Die Investitionen werden gegenüber 2017 (Ist: 34 Mrd. Euro) um rd. 6 Mrd. Euro auf 39,8 Mrd. Euro erhöht. Dies ist ein historisch hoher Wert. Die Investitionsquote liegt damit bei rd. 11,6 % der Gesamtausgaben und konnte gegenüber 2017 (Ist: 10,5 %) nochmals erhöht werden. Einen großen Anteil an der Steigerung der Investitionsausgaben hat die vorgezogene Bereitstellung von 2,4 Mrd. Euro für den noch einzurichtenden „Digitalfonds“ (Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“).
Die Ausgaben für die Innere Sicherheit liegen mehr als 600 Mio. Euro über den Ansätzen des Jahres 2017 und überschreiten erstmals die Summe von 5 Mrd. Euro. Diese Mittel kommen insbesondere der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt zugute. Bei den Bereitschaftspolizeien der Länder werden zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro bereitgestellt, um den Bestand an veralteten Fahrzeugen zu erneuern. Dem erfolgreichen KfW-Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ werden zusätzlich 25 Mio. Euro für 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt. Damit liegt der Baransatz in diesem Jahr bei 65 Mio. Euro.
Die Koalition setzt mit mehr Personal bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt die deutlichen Aufstockungen der vergangenen Jahre bei den Sicherheitsbehörden fort. Daneben werden zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und beim Zoll geschaffen. In der Zollverwaltung sollen darüber hinaus bis zu 2.000 Stellen in den Jahren 2019 bis 2021 ausgebracht werden, um mehr Personal an See- und Flughäfen sowie beim Kampf gegen Schwarzarbeit, Schmuggel und Geldwäsche einsetzen zu können.
Von den vereinbarten zusätzlichen 7.500 zusätzlichen Stellen für die Sicherheitsbehörden werden in einem ersten Schritt im Jahr 2018 gut 1.840 Stellen bereitgestellt. Davon entfallen im Wesentlichen auf die Bundespolizei 1.225, das BKA 425 und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 100 Stellen.
Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden mit 1,518 Mrd. Euro auf dem Niveau des Jahres 2017 verstetigt. Damit unterstützt der Bund mittelbar die Länder und Kommunen im Bereich der Asylpolitik sowie beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Weitere 100 Mio. Euro werden in den Jahren 2018 bis 2022 bereitgestellt für das Programm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung sind erstmalig 100 Mio. Euro für einen Zeitraum 2018 bis 2025 vorgesehen.
Die familienpolitischen Leistungen steigen um rd. 600 Mio. Euro. Davon entfallen auf das Elterngeld 270 Mio. Euro, so dass der Haushaltsansatz 6,67 Mrd. Euro beträgt. Zur Bekämpfung von Kinderarmut wird der Kinderzuschlag reformiert, so dass bis zum Ende des Finanzplanzeitraums 1,4 Mrd. € veranschlagt sind. Die Umsetzung des Sofortprogramms „Saubere Luft“ ist für den Zeitraum 2018-2022 vorgesehen. Für die Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der durch Dieselfahrzeuge verursachten Stickstoffoxid-Emissionen wird ein Betrag von 1 Mrd. Euro bereitgestellt.
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