Häusliche Gewalt ist kein privates Schicksal, sondern ein massives gesellschaftliches Problem, das wir als Rechtsstaat mit aller Härte bekämpfen müssen. Denn die Statistiken zeigen ein alarmierendes Bild: 2024 wurden 266.000 Fälle häuslicher Gewalt und 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten polizeilich erfasst, 328 Mädchen und Frauen wurden getötet. Die am 10. Februar 2026 veröffentlichte Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen hat gezeigt, dass weniger als fünf Prozent der Fälle häuslicher Gewalt angezeigt werden, sodass von fünf bis sechs Millionen Fällen jährlich auszugehen ist. Das können wir als Gesellschaft nicht hinnehmen.
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ist ein wichtiger erster Schritt – wir schützen die Opfer, nehmen Täter in die Pflicht und schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Vernetzung der Behörden. Ich hoffe, dass wir damit auch einen Bewusstseinswechsel schaffen – nicht die Opfer müssen sich schämen, sondern die Täter.
Das Gewaltschutzgesetz wird deswegen nun geändert: Es soll dem Gericht die Möglichkeit eröffnet werden, anzuordnen, dass der Täter die für eine elektronische Überwachung seines Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbreitem Zustand bei sich führt. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht den Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Des Weiteren wird auch der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewalt schutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffen- register. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll so von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Die Zahlen der Dunkelfeld-Studie sind nämlich erschreckend: Partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt betrifft Millionen Menschen und bleibt dennoch in den meisten Fällen unsichtbar. Zwar gibt es vielerorts bereits spezialisierte Gewaltschutzstrukturen – bei der Polizei, in Krankenhäusern und auch die Zahl der Frauenhausplätze sowie Beratungsangebote wurde ausgebaut. Dennoch zeigt sich: Wenn sich 95 Prozent der Betroffenen nicht trauen, Hilfe zu holen, reicht das offenkundig noch nicht aus.
Wir müssen uns intensiv mit den Ursachen dahinter beschäftigen und konkrete Konsequenzen ziehen – sei es bestehende Angebote zu verbessern, Hürden abzubauen oder dort nachzusteuern, wo Schutz und Unterstützung noch nicht wirksam genug greifen. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch das Bundesfamilienministerium eng begleitet wird und ab 2027 über zehn Jahre hinweg 2,6 Milliarden Euro für den Gewaltschutz bereitstehen.