Die Zahl der Asylanträge ist im abgelaufenem Jahr 2018 stark gesunken. Dennoch sind darunter immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Diese Anträge sollen daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, so dass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann.
Eine – im nationalen Verfassungsrecht in Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) und im europäischen Recht in den Artikeln 36 und 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vorgesehene – Möglichkeit hierzu bietet die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten.
Die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten hat gemeinsam mit anderen Maßnahmen der Bundesregierung zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt. Durch den Gesetzentwurf werden die Staaten Georgien, Demokratische Volksrepublik Algerien, Königreich Marokko und Tunesische Republik zu sicheren Herkunftsstaaten in diesem Sinne bestimmt.
Nach sorgfältiger Prüfung durch die Bundesregierung ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.
Tatsächliche Schutzgründe liegen bei Antragstellern aus den oben angegebenen Staaten daher nur in wenigen Einzelfällen vor. Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Die genannten Staaten werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt dadurch unberührt.
Nach der Einstufung der Länder Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien im Jahr 2014 betrug der durchschnittliche Rückgang der Asylanträge in den ersten zehn Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 38 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Auch die Einstufung der Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten im Jahr 2015 führte zu einem deutlichen Rückgang der Asylanträge.
Der Einstufung der betreffenden Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten muss auch der Bundesrat zustimmen.
CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 1 vom 17.01.2019