Fraktionsübergreifende Anträge zur Organspende im Bundestag diskutiert

Der Bundestag debattierte am Mittwoch in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende, die beide von fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppen angekündigt wurden.

Denn die Zahl von Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, ist in Deutschland leider sehr hoch. Die Zahl der Menschen, die bereit sind, im Todesfall ihre Organe zu spenden, steigt nur sehr langsam. Wie die derzeitige Situation verbessert werden kann, war bereits Gegenstand des Gesetzes für bessere Strukturen und Zusammenarbeit in der Organspende, das am
1. April 2019 in Kraft getreten ist. Nun berät der Deutsche Bundestag, wie die Zahl an Organspenden erhöht werden kann. In diesem ethisch sehr schwierigen Thema müssen Lösungsvorschläge gut begründet und abgewogen werden.

Der erste Entwurf, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach zusammen erarbeitet haben, sieht künftig eine Widerspruchslösung vor, nach der automatisch jeder zum Organspender wird, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Alle Personen ab 16 Jahren sollen demnach ausführlich informiert und als Spender bundesweit registriert werden – es sei denn, sie widersprechen.

Der Widerspruch soll in einem bundesweiten Register dokumentiert werden. Den Eintrag können die Betroffenen jederzeit selbst erstellen, bearbeiten und auch löschen. Im Zweifel sollen Angehörige über eine Organspende entscheiden können, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Betroffene kein Spender sein wollte.

Neben dem von Jens Spahn und Karl Lauterbach eingebrachten Entwurf hat eine interfraktionelle Parlamentariergruppe um die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, sowie die Vorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende setzt. Konkret ist darin ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorgesehen, welches für alle volljährigen Bürger sowie im Bedarfsfall für Kliniken einfach und sicher erreichbar sein soll. Eingerichtet werden soll es beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information.

Regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit soll es beim Abholen von Ausweispapieren bei den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder geben. Dort vor Ort soll eine Registrierung ebenso möglich sein wie eine Registereintragung oder -änderung von zu Hause aus. Voraussetzung für die Nutzung des Registers soll eine entsprechende Aufklärung und ergebnisoffene Beratung der Menschen sein. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dafür geeignetes Aufklärungsmaterial zur Verfügung stellen.

Im Anschluss an die zweistündige Debatte im Plenum sind die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen worden.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 12 vom 27.06.2019