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Fraktionsantrag stellt klar: UN-Migrationspakt hilft Migration zu steuern und zu begrenzen

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag für das internationale Abkommen in den Bundestag ein. Im Antrag, über den die Fraktion am Dienstag abstimmte, heißt es, dass der UN-Migrationspakt (GCM) „im deutschen Interesse“ liege, zugleich wird aber auch klargestellt: „Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition.“ Der Bundesregierung war in dem Verhandlungsprozess unter anderem eine klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration wichtig und die Bekräftigung der Rückübernahmeverpflichtung von Herkunftsländern. Weiter:

 

  • Der GCM soll als politisches – rechtlich ausdrücklich unverbindliches –Rahmendokument eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen fördern. Dieses Dokument ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass alle zusammen eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen.
  • Es entstehen aus dem Pakt keine neuen Pflichten für Deutschland. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland bereits weitgehend bzw. geht mit seinen nationalen Standards darüber hinaus.
  • Der UN-Migrationspakt stärkt im Bereich der weltweiten Migration die internationale regelbasierte Ordnung. Das ist ein zentrales Interesse unseres Landes, das mehr als andere auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.
  • Er sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung, indem er möglichst viele Länder politisch einbindet, damit sie einen größeren Beitrag zur Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen leisten.
  • Im Pakt werden die Rechte der Staaten bekräftigt, ihre Zuwanderungspolitik selbst zu gestalten. Allerdings sollen Schlepperbanden und der Menschenhandel auch grenzüberschreitend bekämpft werden, was ebenfalls im Interesse Deutschlands liegt. Auch soll die Kontrolle an den nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.
  • Der UN-Migrationspakt enthält keine Verpflichtung zur Aufnahme von Migranten.
  • Es ist im deutschen Interesse, dass mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. Auch bei Arbeitsmigranten sollen die Prinzipien der Menschenwürde geachtet werden. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Darüber hinaus gehende Sozialleistungen in Deutschland werden aus dem UN-Migrationspakt nicht begründet.
  • Die beteiligten Staaten werden aufgefordert, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen. Sie sollen allerdings auch einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der deutschen Rechtslage gegen Volksverhetzung oder Hasskriminalität.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 20 vom 29.11.2018