Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege
Familien leisten jeden Tag Großartiges – für die eigenen Familienangehörigen, wie für unsere Gesellschaft! Eltern sind unersetzbar für ihre Kinder. Ihre Zeit und Zuwendung schaffen Bindung und Mut für das ganze Leben. Auch machen Kinder ihre ersten, entscheidenden Lernerfahrungen in der Familie. Doch Familie läuft nicht von selbst.
Aus staatlicher Sicht gilt es, alle Eltern und Kinder dabei zu unterstützen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es für uns entscheidend, die Wahlfreiheit zu fördern. Gerade in den ersten Lebensjahren ihres Kindes und den letzten Lebensjahren ihrer nahen Angehörigen wollen sich viele Menschen mehr Zeit für ihre Liebsten nehmen. Wir wollen Familien dabei stärken. Manchmal hilft es dabei, Tätigkeit die auch gut von anderen übernommen werden können, auf Dritte zu übertragen. Dies setzt aus unserer Sicht eine verbesserte steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen voraus. Dies beinhaltet sowohl die steuerliche Förderung der Betreuung von Kindern als auch von zu pflegenden Angehörigen.
Die Unionsfraktion will dazu einen steuerlichen Abzugsbetrag für sog. „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent von maximal 25.000 Euro einführen, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt und die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.
Außerdem einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen einführen und die steuerliche Berücksichtigung damit zu erweitern sowie den an den Pflegegrad gekoppelten Pflegepauschbetrag anzuheben.
Auch Großeltern will die CDU/CSU ermöglichen, familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder als steuerlichen Abzugsbetrag geltend zu machen, wenn sie die Kosten getragen haben, da insbesondere auch alleinerziehende Mütter und Väter nur mit der Unterstützung der eigenen Eltern die vielfältigen Aufgaben junger Eltern meistern.
Weiter will die Union die Steuerbefreiung für Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige auszudehnen, um einen Gleichlauf mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für familiennahe Dienstleistungen herzustellen und den 2024 geltenden Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben sowie die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinführen.