Entlastungen in der Krise auf den Weg gebracht

Die anhaltend hohen Energiepreise infolge internationaler Spannungen stellen viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das kurzfristige Entlastungen schaffen soll. Konkret wurde beschlossen, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für zwei Monate um rund 17 Cent brutto pro Liter zu senken. Das kann kurzfristig helfen – entscheidend ist jedoch, dass diese Entlastung auch tatsächlich ankommt und nicht an anderer Stelle verpufft. Entlastet werden so nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Wirtschaft – von Busunternehmen über Pflegedienste und Handwerksbetriebe bis zur Güterlogistik. Es wird die Aufgabe der zuständigen Behörden sein, dass kritisch zu überprüfen.

Jens Spahn gab mit Blick auf die weitere Entwicklung am Persischen Golf allerdings zu bedenken: „Wir werden nicht jede Martkverwerfung mit Steuergeld abfedern können.“ Der Staat solle von einer Krise wie der rund um den Iran jedoch nicht profitieren, beispielsweise über höhere Steuereinnahmen an der Tankstelle. Zuvor hatte der Bundestag bereits die Kartellaufsicht gestärkt, damit Mineralölunternehmen keine Wucherpreise für Benzin und Diesel erheben. Außerdem dürfen Tankstellen nur noch einmal täglich die Spritpreise erhöhen. Senken dürfen sie sie jederzeit.

Zudem soll es im Jahr 2026 möglich sein, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1000 Euro auszahlen. Auch das kann eine sinnvolle Unterstützung sein, um tatsächliche Mehrkosten in der Krise (v.a. für den Weg zur Arbeit) abzufedern. Insbesondere Unternehmen, die ohnehin eine Sonderzahlung an ihre Mitarbeiter planten, können diese nun steuerfrei gewähren. Ganz klar ist aber auch: nicht jedes Unternehmen und nicht jede Branche wird sich diese Zahlung gerade in Krisenzeiten leisten können. Für uns als Unionsfraktion ist jedenfalls klar, dass wir eine Sonderzahlung für Bundesbeamte nicht leisten wollen – auch um hier keinen zusätzlichen Druck auf Unternehmen aufzubauen, ihrerseits die neue steuerfreie Zahlungsmöglichkeit zu nutzen.

Es ist gut, dass der Koalitionsausschuss die Weichen für kommende Reformschritte gestellt hat: Das gilt für die Einkommensteuerreform ab 2027, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Hier muss die Entlastung tatsächlich spürbar und nachhaltig ausgestaltet werden.

Schon in den nächsten Wochen sollen die umfangreichen Reformvorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Gesundheitsversorgung in einen Gesetzentwurf gegossen werden. Nicht alle der über 60 Vorschläge der Expertenkommission gefallen der Fraktion gleich gut, aber wir sind sehr dafür, dass jetzt nicht jeder Koalitionspartner einzelne „Rosinen“ aus dem Konzept herauspickt, sondern grundsätzliche alle Vorschläge der Fachleute umgesetzt werden. Nur so wird die Finanzierung unserer Krankenkassen sichergestellt werden können. Und richtig ist auch, die Reformen bei den gesetzlichen Krankenkassen auch parallel bei der privaten Krankenversicherung zu vollziehen. Es geht hier um viel: nämlich um die Qualität und die Bezahlbarkeit unserer Gesundheitsversorgung.