Eingriff in deutsches Gesundheitswesen verhindern

CDU/CSU-Fraktion für Subsidiaritätsrüge gegenüber EU-Kommission

Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen wollen am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag eine Subsidiaritätsrüge zum Vorschlag der EU-Kommission für eine einheitliche klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien beschließen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, und der zuständige Berichterstatter Georg Kippels:

Karin Maag: „Wir sehen beim Vorschlag der EU-Kommission über die einheitliche Bewertung von Gesundheitstechnologien einen Verstoß gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Der Entwurf geht uns zu weit, denn er greift in die Zuständigkeit Deutschlands für die eigene Gesundheitspolitik ein. Insbesondere befürchten wir einen mittelbaren Eingriff in die Erstattungsfähigkeit und Preisbildung von Medikamenten und Medizinprodukten. Beides muss aber in der eigenen Verantwortung der Mitgliedstaaten bleiben. Eine freiwillige Zusammenarbeit aller halten wir allerdings für sinnvoll. Da sollten wir eher ansetzen.

Der EU-Verordnungsvorschlag sieht die Einführung einer gemeinsamen klinischen Bewertung von Arzneimitteln, von bestimmten Medizinprodukten und von In-vitro Diagnostika auf EU-Ebene vor. Die Ausgestaltung des Verfahrens ist im Detail nicht eindeutig und bringt viele Unklarheiten mit sich. Ist eine gemeinsame klinische Bewertung über eine sogenannte Koordinierungsgruppe erfolgt, soll den Mitgliedstaaten künftig untersagt werden, für diese Gesundheitstechnologien eigene klinische Bewertungen abzugeben. Die gemeinsamen Bewertungsergebnisse wären dann für die Mitgliedstaaten bindend. Wir stellen darin einen klaren Eingriff in die nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fest.“

Georg Kippels: „Mit dem vorliegenden EU-Verordnungsvorschlag wird die rechtlich geschützte nationale Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik aus dem Artikel 168 AEUV verletzt. Gesundheitspolitik – eines der sensibelsten Politikfelder – hat auch immer eine soziale Komponente und darf schon aus diesem Grund nicht aus der Perspektive der europäischen Binnenmarktregelungen betrachtet werden.

Da sich das bewährte Verfahren zur Nutzenbewertung künftig nach den Regeln der Koordinierungsgruppe orientieren müsste, droht eine Absenkung der etablierten Standards in Deutschland. Das betrachten wir mit Sorge.

Kompetenzen, die wir jetzt abgeben, geben wir womöglich für immer ab. Daher sehen wir bei dem Vorschlag Beratungsbedarf. Die deutschen HTA-Institutionen wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und der Gemeinsame Bundesausschuss dürfen bei ihren Nutzenbewertungen gemäß SGB V nicht beeinträchtigt werden. Nach dem EU-Vorschlag wäre das nicht länger gewährleistet.“