Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
Am heutigen Donnerstag wird das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Heribert Hirte:
Tankred Schipanski: „Wir haben mit dem vorliegenden Gesetz viel erreicht und einen ganzen Blumenstrauß an neuen digitalen Leistungen auf den Weg gebracht. So haben wir die Möglichkeit zur Online-Gründung von GmbHs geschaffen. Ferner ermöglichen wir mit diesem Gesetz die digitale notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation. Auch die Eintragung von Zweigniederlassungen von Unternehmen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen können nun vollständig online erledigt werden. Mit diesen Verbesserungen konnten wir insbesondere für die kleineren und jüngeren Unternehmen viel erreichen.
Weitere Digitalisierungsschritte – wie beispielsweise die Einbeziehung von Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften in den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens für Online-Beurkundungen – waren derzeit nicht durchsetzbar. Diese Punkte schreiben wir jedoch für die nächste Legislaturperiode ganz oben auf die To-do-Liste.“
Heribert Hirte: „Mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie gehen wir einen weiteren kleinen, aber bedeutsamen Schritt in der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Videobasierte Beurkundungsverfahren leisten einen großen Beitrag zur Beschleunigung und Entbürokratisierung des Gründungsvorgangs und passen die GmbH-Gründung an die Unternehmensrealitäten an. Mit dem DiRUG werden auch weitere gesellschaftsrechtliche Vorschriften angepasst. Künftig werden Bestellungshindernisse für Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen grenzüberschreitend stärker berücksichtigt. Daneben werden die Publizitätsvorschriften, insbesondere zum Handels- und Unternehmensregister, verschlankt.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauern wir die Mutlosigkeit des SPD-geführten Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in diesem Gesetzgebungsverfahren. Dadurch waren eine Erstreckung der neuen Verfahren auf andere Gesellschaftsrechtsformen und auf andere beurkundungspflichtige Sachverhalte wie insbesondere die Satzungsänderung nicht möglich. Da das Ministerium sowohl den Umweg einer Rechtsverordnung scheute, andererseits aber das nötige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission versäumte, können außer bei der GmbH zunächst keine Online-Gründungen durchgeführt werden. Dieser praxisferne Flickenteppich an Vorgaben ist einzig dem BMJV zuzurechnen.“