Die duale Ausbildung ist das Rückgrat der Fachkräftesicherung

Berufsbildung wird modernisiert – Mindestausbildungsvergütung gegen Lehrlingsmangel

Kurz vor dem Start in das neue Ausbildungsjahr ist bekannt geworden, dass immer mehr Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:

„Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir in diesem Herbst unser Ausbildungssystem modernisieren und die Attraktivität der beruflichen Bildung steigern. Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes umfasst auch die Förderung der Gleichwertigkeit von Ausbildung und Studium. Ohne gut ausgebildeten und motivierten Nachwuchs droht insbesondere im Handwerk, im Einzelhandel und dem Gaststättengewerbe ein Fachkräftemangel, der sich zu einer Wachstumsbremse ausweiten kann.

Ein wichtiger Schlüssel im Kampf gegen den Fachkräftemangel wird auch die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek geplante Einführung einer in ganz Deutschland einheitlichen Mindestausbildungsvergütung sein. Dort, wo keine Tarifverträge greifen, werden häufig noch Löhne unter der vorgesehenen Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr gezahlt. Und das auch dort, wo Fachkräftenachwuchs besonders gesucht wird und die Abbrecherquoten besonders hoch sind. Hier sorgen wir für mehr Attraktivität und Anerkennung.“

Hintergrund: 

Der Gesetzesentwurf zur Novelle des Berufsbildungsgesetztes (BbiG) sieht vor, dass Azubis ab 2020 im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro bekommen, im 615 Euro und im dritten 715 Euro. Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.