Deutsche Unternehmen müssen Menschenrechte weltweit beachten

Auch Betriebsräte sind gefordert, ihre Unternehmen vor unfairer Konkurrenz zu schützen

Für den seit 2016 geltenden Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation entlang der weltweiten Wertschöpfungs- und Lieferketten von deutschen Unternehmen beginnt jetzt die Evaluationsphase. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:

„Die Internationalisierung fairer Arbeitsbedingungen beginnt am Standort Deutschland und führt über Lieferketten bis in ferne Produktionsländer. Wir sitzen alle in einem Boot, wenn es darum geht, die Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen zu verbessern und zu bewahren. Weltweit faire Arbeitsbedingungen, soziale und ökologische Nachhaltigkeit sind zudem auch zentrale Voraussetzungen für effektiven Klimaschutz.

Unsere Arbeitnehmervertretungen können hier einen Beitrag leisten, dass Vorreiterunternehmen vor unfairer Konkurrenz geschützt werden. Lohndumping, unzureichender Arbeitsschutz sowie der Einsatz von umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen müssen aus unseren Lieferketten verschwinden.“

Hintergrund

Ab August 2019 erhalten 1800 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen Fragebögen zur Einhaltung der Standards im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Sollte die Evaluation ergeben, dass Selbstverpflichtungen unzureichende Ergebnisse zeigen, sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig wird.