Der Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder kommt

– Kommunen werden finanziell stark unterstützt –

In den letzten Jahren wurde in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe der quantitative und qualitative Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter sechs Jahren erfolgreich vorangetrieben.

Rechtlich begleitet wurden diese Vorhaben insbesondere durch die Einführung der entsprechenden Ansprüche von Kindern auf Förderung in der Kindertagesbetreuung. Auch die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder wurden und werden in allen Ländern ausgebaut. Dennoch kann die Nachfrage nach wie vor nicht gedeckt werden.

Das hat zur Folge, dass Teilhabechancen für Grundschulkinder ungenutzt bleiben. Außerdem stellt dies berufstätige, arbeitsuchende oder sich in der Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor große Herausforderungen.

Ferner wird Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen die Fachkräftegewinnung und -sicherung erschwert. Mit Blick auf das gesamte Bundesgebiet manifestieren sich hinsichtlich der Verfügbarkeit und Ausgestaltung von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten zwischen den Ländern und Kommunen erhebliche Unterschiede.

Daher wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vereinbart.

Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden dazu beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote vom Bund im Umfang von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützt.

Im Jahr 2020 hat der Bundeshaushalt dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Davon stehen bis zu 750 Millionen Euro im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung. Die hieraus bis zum 31. Dezember 2021 nicht verausgabten Bundesmittel werden ebenfalls dem Zwecke des Ganztagsfinanzhilfegesetzes zugeführt. Im Jahr 2021 stellt der Bund dem Sondervermögen weitere 1 Milliarde Euro bereit.

Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, die Förderung der Teilhabe von Kindern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben sind wichtige gesellschaftspolitische Ziele. Ein wichtiges Element zur Erreichung dieser Ziele ist deswegen der Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen

Die Ganztagsbetreuung ermöglicht eine Förderung für jedes anspruchsberechtigte Kind und trägt zu mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern bei. Der Anspruch wird außerdem insbesondere bei Frauen zu einer höheren Erwerbstätigkeit und somit zu höheren Einkommen und in der Folge zu einer besseren Altersvorsorge beitragen.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 10 vom 20.05.2021