Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen

Seit über 50 Jahren sorgt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dafür, dass junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ihren individuellen Bildungsweg nach Neigung, Eignung und Leistung gehen können. Die vielen Menschen in Deutschland, die über das BAföG in den vergangenen Jahrzehnten gefördert worden, haben die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich geprägt. Das BAföG steht auch heute für das Versprechen „Aufstieg durch Bildung“ und ist Garant für Chancengerechtigkeit in der Bildungsbiografie. Dieses Versprechen immer wieder zu erneuern und auf die sich verändernden Lebensrealitäten anzupassen, ist Aufgabe des Deutschen Bundestages.

Klar ist, dass in allererster Linie Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder zuständig sind, sofern die Höhe ihres Einkommens dies zulässt. Bafög ist eine Sozialleistung und soll es auch bleiben. Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Ampel beim BAföG weit auseinander. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das BAföG grundlegend zu reformieren, zurück. Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt.

Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens. Die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern sind aktuell viel zu lang. Die Ampelkoalition ignoriert das Problem und verliert sich, anstelle das Problem zu lösen, in Schuldzuweisungen an die Länder. Insbesondere durch eine vollständige Digitalisierung kann eine spürbare Beschleunigung der Antragsbearbeitung und damit eine schnellere Unterstützung bedürftiger junger Menschen erreicht werden.

Die Unionsfraktion fordert daher in einem Antrag an den Deutschen Bundestag, dass die Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und einer hohen Inflationsrate bedarfsgerecht auszugestaltet werden. Die Höhe der BAföG-Regelsätze ist künftig aus Sicht der CDU/CSU regelmäßig durch eine unabhängige Kommission auf Angemessenheit hin zu überprüfen. Außerdem will die Union die Festsetzung der Wohngeldsätze reformieren und einen Wohnkostenzuschlag einzuführen, der sich aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt. Und sie will durch die Verlängerung von Bewilligungszeiten sowie Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen den Aufwand für Folgeanträge massiv reduzieren und damit erheblichen Druck aus dem Antragssystem nehmen.

Zudem sollen Angaben und Prüftatbestände bei den BAföG-Anträgen reduziert werden sowie Nachweiserfordernisse vereinfacht und für die konkreten Vorschläge eine Expertenkommission einberufen werden.

Wichtig ist der Unionsfraktion ferner eine zeitnah gemeinsam mit den Ländern konkrete Meilensteine verbindlich zu vereinbaren, mit dem übergeordneten Ziel einer vollständigen Digitalisierung des BAföG-Antragsbearbeitungsverfahrens.