Bundesregierung investiert und gewährt Corona-Hilfen

Gut sieben Stunden tagte der Koalitionssauschuss mit den Fraktionschefs und Parteispitzen von CDU/CSU und SPD – und heraus kam eine riesige Investitionsoffensive, die Deutschland fit für die Zukunft machen soll.

Es geht dabei um die Beschleunigung von Bauvorhaben sowie um Hilfen für jene Unternehmen, die von den Folgen des Corona-Virus’ betroffen sind. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Frage, wie die humanitäre Situation in Griechenland an der Grenze zur Türkei verbessert werden kann.

Um Deutschland für die Zukunft zu wappnen, sollen die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Mrd. Euro weiter verstärkt werden – und diese insgesamt 12,4 Mrd. Euro fließen in zukunftsweisende Projekte:

  • Moderne Verkehrswege, bezahlbare Wohnungen, Verkehr: Investitionen in die Verkehrswege des Bundes werden um etwa 8 Mrd. Euro bis 2024 gesteigert.
    Städtebau: Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums sollen Brachflächen reaktiviert und für den Bau neuer Wohnungen genutzt werden. Zudem wird das Förderprogramm für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten so fortgesetzt, dass es möglichst vielen Hallen und Plätzen zugutekommt.
  • Quantencomputing und IT-Sicherheit: Digitalstrategie und Künstliche Intelligenz (KI): Die in der KI-Strategie vereinbarten 3 Mrd. Euro werden mit einer dritten Tranche verstärkt, das Engagement des Bundes im Quantencomputing um über 200 Mio. Euro zusätzlich ausgeweitet und Mittel für IT-Sicherheit in Höhe von mehr als 400 Mio. Euro bereitgestellt.
    Außerdem sollen weitere Investitionen über passgenaue Förderprogramme für die deutsche Raumfahrt, die Wasserstoffstrategie und die Digitalisierung sowie High-Tech-/Robotik-Ausstattung von Krankenhäusern bereitgestellt werden.
  • Planungen werden beschleunigt: Die Bundesregierung wird gebeten, bis Juli 2020 den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes zu beschließen. Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren sollen besser verzahnt und wo möglich zusammengelegt werden, um langwierige Mehrfachbefassungen zu vermeiden.

Für wichtige infrastrukturelle Großvorhaben sollen in Zukunft schon in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, um juristische Auseinandersetzungen abzukürzen.

  • Erste Maßnahmen einer Unternehmensteuerreform: Die Abschreibungsmöglichkeiten für „digitale Wirtschaftsgüter“ werden verbessert. Zudem erhalten Personengesellschaften die Möglichkeit, in Zukunft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Personengesellschaften werden darüber hinaus durch eine bessere Anrechnung der Gewerbesteuer entlastet.
  • Corona: Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern Deutschlands Wirtschaft muss vor den Folgen der Corona-Krise geschützt werden. Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber Planungssicherheit erhalten und Jobs geschützt werden, wurden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Das bedeutet: Betriebe sollen das Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind statt wie bisher ein Drittel. Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld bekommen können. Geplant sind zudem weitere Finanzhilfen für Unternehmen.
  • Schneller Bauen: Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist ein Schwerpunkt der Bundesregierung. Dieser Ansatz wird weiter verstärkt. So sollen das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren besser verzahnt und wo möglich zusammengelegt werden.
  • Eine bessere Öffentlichkeitsbeteiligung spart Zeit. Die Planungspraxis in anderen Ländern hat gezeigt, dass eine frühzeitige, ausführliche und für die Bürgerinnen und Bürger transparente Beteiligung planungsverkürzend wirkt. Außerdem soll die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden, indem unter anderem das Onlinezugangsgesetz im Bereich von Leistungen und Genehmigungsverfahren in der Umweltverwaltung schneller umgesetzt wird.

Die Koalition hat sich außerdem auf die Unterstützung von besonders schutzbedürftigen 1000 bis 1500 Kindern in den Flüchtlingslagern in Griechenland geeinigt. Es handelt sich dabei um Kinder, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt sind, die meisten davon Mädchen. Auf europäischer Ebene wird in diesen Tagen über eine humanitäre Lösung verhandelt, um in einer „Koalition der Willigen“ die Übernahme dieser Kinder zu organisieren. In diesem Rahmen steht Deutschland bereit, einen angemessenen Anteil zu übernehmen.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 05 vom 12.03.2020