Bund gewährt steuerliche Hilfen für Unternehmen

Maßnahmen setzen wichtige Impulse für die Wirtschaft

Am Mittwoch haben die Koalitionspartner das dritte Corona-Steuerhilfegesetz im Finanzausschuss beschlossen und Freitag steht das Gesetz im Bundestag zur finalen Abstimmung an. Mit dem Gesetz wird unter anderem eine verkürzte Abschreibungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter untergesetzlich eingeführt.

Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für eine Vielzahl von Branchen sowie insbesondere für Familien eine erhebliche Belastung dar. Es geht der Union darum, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen gut zu unterstützen. Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt dabei weitere Maßnahmen, die sehr schnell greifen sollen. Dabei ist es sinnvoll, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen zu unterstützt.

Mit dem bereits im Finanzausschuss beschlossenen Gesetzentwurf wird mit dem erweiterten Verlustrücktrag für den Veranlagungszeitraum 2020 der deutschen Wirtschaft schnell und unbürokratisch geholfen. Deswegen hat die Unionsfraktion auch den Gesetzentwurf um den vorläufigen Verlustrücktrag für den Veranlagungszeitraum 2021 ergänzt. Damit können Unternehmen auf Antrag bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2020 pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 als Verlustrücktrag aus 2021 abziehen lassen. So verschaffen wir Unternehmen noch schneller die dringend benötigte Liquidität.

Es wäre aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wünschenswert gewesen, den steuerlichen Verlustrücktrag über 2019 hinaus auch in den Veranlagungszeitraum 2018 zu erweitern und somit einen Verlustrücktrag über mehr als ein Jahr zu ermöglichen. So wäre sichergestellt, dass die krisenbetroffenen Unternehmen auch ihre Verluste aus 2021 in Veranlagungszeiträume zurücktragen könnten, die vor der Corona-Pandemie endeten. Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch und die Union wird sich weiter dafür einsetzen, den Rücktragszeitraum zu erweitern.

Auch der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind und die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 geben die richtigen fiskalischen Impulse, um wirtschaftlich schnell aus der Krise wieder herauszuwachsen. Er hilft den Familien bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen unbürokratisch.

Der Kinderbonus ist dabei nur eine von zahlreichen Entlastungen für Familien. So haben wir beispielsweise im Laufe des letzten Jahres mit der Erhöhung der Kinderkrankentage dafür gesorgt, dass Eltern ihre Kinder einfacher zu Hause betreuen können.

Beim Elterngeld haben wir zudem beschlossen, dass bei der Berechnung der Elterngeldhöhe Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I nicht zu finanziellen Einbußen führen.

Auch den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen haben wir erhöht und die Beantragung erleichtert.

Für Alleinerziehende haben wir den Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer von zuvor 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben.

Gleichzeitig haben wir mit dem Gesetz auch die Sofortabschreibung auf digitale Wirtschaftsgüter auf den Weg gebracht. Wir haben uns im Vorfeld erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Server zu den digitalen Wirtschaftsgütern zählen. Durch diese Maßnahme erhöhen wir die unternehmerische Liquidität durch schnellere Abschreibungen um 11 Milliarden Euro in den nächsten Jahren.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 04 vom 25.02.2021