Schon bei der gestrigen Regierungsbefragung betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Bundesregierung sehr an einem geordneten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union interessiert ist. Auf dem EU-Sondergipfel, der am Mittwochabend in Brüssel begann, wurde beschlossen, dass London nun eine mehrmonatige Verlängerung der Austrittsfrist gewährt werden soll, die eigentlich am 12. April auslaufen sollte.
Der Austrittstermin war bereits vom 29. März auf den 12. April 2019 verschoben worden, da das britische Unterhaus den Austrittsvertrag bisher nicht gebilligt hat. Wäre die Austrittsfrist nicht erneut verlängert worden, hätte morgen ein ungeregelter Brexit mit unkalkulierbaren Folgen für die britische und die EU-Wirtschaft gedroht.
Die Verhandlungen zwischen Premierministerin Theresa May und der oppositionellen Labour-Partei über die Neugestaltung der Beziehungen zur EU nach dem Austritt würden „Ausdauer und Kompromissbereitschaft“ brauchen, betonte die Kanzlerin. Dafür sollten sie ein „vernünftiges Maß an Zeit“ bekommen.
Der Europäische Rat hat nach der Bitte von Premierministerin Theresa May einer Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2019 zugestimmt. Möglich ist allerdings auch ein früheres Austrittsdatum, wenn das Austrittsabkommen von beiden Seiten vorher ratifiziert wird.
Der Europäische Rat hat zudem hervorgehoben, dass eine solche Verlängerung das ordnungsgemäße Funktionieren der EU und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen darf. Wenn das Vereinigte Königreich im Zeitraum vom 23.-26. Mai 2019 noch ein Mitgliedstaat der EU sein und das Austrittsabkommen bis zum 22. Mai 2019 noch nicht ratifiziert haben sollte, muss es die Wahl zum Europäischen Parlament im Einklang mit dem Unionsrecht abhalten. Kommt das Vereinigte Königreich dieser Verpflichtung nicht nach, so erfolgt der Austritt am 1. Juni 2019.
Der Europäische Rat hat nochmals bekräftigt, dass nicht erneut über das Austrittsabkommen verhandelt werden kann und dass jede einseitige Verpflichtung oder Erklärung oder jeder sonstige einseitige Akt mit dem Geist und dem Buchstaben des Austrittsabkommens vereinbar sein sollte und dessen Durchführung nicht beeinträchtigen darf.
Das Vereinigte Königreich hat seinerseits der EU zusagt, während des Verlängerungszeitraums getreu der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit konstruktiv und verantwortungsvoll zu handeln.
Die Premierministerin hat weiter zugesagt, dieser Verpflichtung gemäß den Verträgen in einer Weise nachzukommen, die seine Situation als austretender Mitgliedstaat widerspiegelt. In diesem Sinne wird das Vereinigte Königreich die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und alle Maßnahmen unterlassen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten, insbesondere wenn es an den Beschlussfassungsprozessen der Union mitwirkt.