Betriebsrentner werden um 1,2 Milliarden Euro entlastet

Kassenbeiträge zur Betriebsrente sinken

Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ abschließend beraten.

Dabei werden 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner um mindestens die Hälfte ihrer Beiträge entlastet. Die übrigen werden um rund 300 Euro pro Jahr entlastet. Dies wird durch die Einführung eines Freibetrages in Höhe von rund 160 Euro ab dem 1. Januar 2020 erreicht. Dieser Freibetrag kommt allen Betriebsrentnern zu Gute, anders als eine Freigrenze, die immer zu Ungerechtigkeiten für die führt, deren Renteneinnahmen knapp über der Grenze liegen.

Mit dem Gesetz steigert der Bundestag zudem die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung und stärkt damit die wertvolle zusätzliche Altersvorsorge. Der Gesetzesbeschluss zeigt zudem, dass die große Koalition auch Projekte erfolgreich abschließen kann, die nicht im Koalitionsvertrag stehen.

Die Entlastung wird auch von Carsten Linnemann MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, begrüßt: „Zumindest haben wir endlich eine Entlastung erreicht. Auch wenn ich jeden Betroffenen verstehen kann, der sich mehr gewünscht hätte – es war schwer, überhaupt eine Lösung herbeizuführen. Das zeigt allein die Tatsache, dass wir in der Tat über sehr viele Jahre darüber diskutiert haben. Außerdem gab es dazu keine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Insofern ist der gefundene Kompromiss schon ein Erfolg. Und so klein ist die Lösung gar nicht: Für fast zwei Drittel aller Betriebsrentner wirkt der Freibetrag wie eine Halbierung der Beitragslast. Und es wird jeder entlastet, der heute Beiträge zahlt.

Durch das sogenannte GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz werden die Betriebsrentnerinnen und -rentner in Höhe von 1,2 Milliarden Euro von Krankenversicherungsbeiträgen auf ihre Betriebsrenten entlastet. Diese Entlastung wird im Jahr 2020 vollständig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert, im Jahr 2022 werden es 600 Millionen Euro sein, und im Jahr 2023 werden 300 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert. Dies ist ein ausgewogener Kompromiss, der die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält.

Dass die Akzeptanz des Drei-Säulen-Modells weiter erhöht werden muss, macht Carsten Linnemann deutlich: „Die nächste Baustelle heißt Riester. Die Neuabschlüsse sind hier in den vergangenen Jahren fast zum Erliegen gekommen. Hier müssen wir dringend vereinfachen und entbürokratisieren. Wir brauchen ein Standard-Produkt, das jeder versteht und auf das sich im Zweifel jeder verlassen kann. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart und ich erwarte, dass der Finanzminister dazu bald Vorschläge vorlegt.“

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 20 vom 12.12.2019