Das Vergaberecht setzt den Regelungsrahmen, in welchem der Staat im Zuge der Bedarfsdeckung den öffentlichen Einkauf organisiert. Angesichts eines jährlichen Auftragsvolumens im unteren dreistelligen Milliardenbereich ist die öffentliche Beschaffung nicht nur relevant für die Erfüllung staatlicher Aufgaben, sondern zugleich auch Wirtschaftsmotor und setzt dabei signifikante Investitionsanreize für Unternehmen.
Die öffentliche Beschaffung muss einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung angemessen zu unterstützen. Vergabeverfahren müssen beschleunigt, das Vergaberecht vereinfacht werden. Die Verwaltung, gerade im kommunalen Bereich, und die Wirtschaft sollen von Regelungen entlastet werden, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen.
Dabei gilt es auch, die Digitalisierung auch in der öffentlichen Beschaffung weiter voranzutreiben. Hierbei sollen weitere Voraussetzungen für eine moderne Auftragsvergabe geschaffen werden, um die Vorteile digitaler Prozesse zu nutzen und aufwändige analoge Arbeitsprozesse effizient zu ersetzen.
Mit der Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen wir die öffentliche Beschaffung. Damit entlasten wir die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Wirtschaft von Bürokratie. Die dringend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz finanziert, können nun schneller umgesetzt werden. Ebenso werden Maßnahmen ergriffen, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen.
Mit dem Gesetz stärken wir die Wirtschaft und entlasten sie von Bürokratie, insbesondere durch digitale Nachweismöglichkeiten und die Stärkung des Once-Only-Prinzips. Zudem steigern wir die digitale Souveränität bei der Beschaffung und verbessern somit auch die deutsche und europäische Sicherheitsstruktur.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitales und Staatsmodernisierung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus: „Digitale Souveränität ist eine Schlüsselfrage des 21. Jahrhunderts – nur ein Staat, der digital souverän ist, ist ein souveräner Staat. Deshalb ist es ein essentieller Erfolg der CDU/CSU-geführten Regierungskoalition, im parlamentarischen Verfahren ‚Digitale Souveränität‘ als Zuschlagskriterium im öffentlichen Vergaberecht verankert zu haben. Wer öffentliche Aufträge vergibt, muss fragen dürfen, ob wir die digitale Kontrolle über das behalten, was wir beschaffen.“
Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.