CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 12 vom 28.06.2018
Der Koalitionsausschuss hat sich beim Baukindergeld geeinigt. Es kann in der Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 beantragt werden, und zwar ohne eine Begrenzung auf Quadratmeterzahlen. Das Baukindergeld kommt und wird wie vorab vereinbart umgesetzt. Darauf hat sich der am Dienstag stattgefundene Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD geeinigt. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 1.200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden. Anspruch haben Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich damit über zehn Jahre einen Betrag von 24.000 Euro. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt.
Vor allem in ländlichen Regionen hätte durch eine Flächenbegrenzung des Wohnraumes eine Benachteiligung der Familien gedroht. Da dort Grund und Boden günstiger sind, könnten junge Bauherren mehr in den Bau selbst investieren.
Die Union will aber gerade die ländlichen Regionen fördern und nicht noch den Trend in die Städte verstärken. Es soll noch in diesem Sommer im Bundestag beschlossen werden und rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gelten.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf dabei 90.000 Euro bei einer Familie mit einem Kind nicht übersteigen. Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze somit bei 105.000 Euro und mit drei Kindern bei 120.000 Euro. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung.
Schon im August sollen Anträge für das Baukindergeld über ein KfW-Förderprogramm gestellt werden können. Außerdem sollen noch im Sommer die Sonderabschreibungsmöglichkeit im freifinanzierten Wohnungsneubau und Änderungen des Mietrechts gesetzlich umgesetzt werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung für Maßnahmen ab 1. September 2018 bis zum 31.Dezember 2021 die Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 % p. a. für vier Jahre erhöhen, um auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird die Bundesregierung über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen 2 Mrd. Euro in 2019 weitere 500 Mio. Euro bereitstellen.
Die Städtebauförderung wird im Bundeshaushalt ab 2019 auf dem Niveau des Jahres 2018 stabilisiert.
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