Deutschland verfügt über einen im internationalen Vergleich gut aufgestellten Bevölkerungsschutz. Dank der rund 1,7 Millionen meist ehrenamtlichen Einsatzkräfte bei den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW stehen flächendeckend starke Gefahrenabwehrketten bereit.
Die fatale Starkregenflut im Juli 2021 u.a. in Nordrhein-Westfalen, aber auch die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine offenbaren jedoch erheblichen Modernisierungsbedarf.
Auch angesichts der militärischen Aggression Russlands muss der Bund den Zivilschutz neu aufstellen. Daneben müssen die Akteure im Bevölkerungsschutz ein zunehmend komplexes Gefahrenspektrum abdecken. Dazu gehören u.a. Extremwetterlagen wie in Nordrhein-Westfalen und im Ahrtal, Dürreperioden, Folgen des Klimawandels, Pandemien, Terroranschläge, CBRN-Risiken, Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen, die Notfallversorgung in Migrationskrisen oder längerfristige Stromausfälle.
Deswegen fordert die Unionsfraktion gemeinsam mit den Hilfsorganisationen den Aufbau einer „zivilen Reserve“ bis Ende 2022 konzeptionell abzustimmen und Anreize für eine freiwillige Grundausbildung im Bevölkerungsschutz zu schaffen, um die Hilfsorganisationen personell zu stärken und die Bundeswehr zu entlasten. Außerdem mit Blick auf die Flutkatastrophe in NRW mit Ländern und Kommunen Strukturen für eine bessere Koordinierung und Einbindung von Spontanhelfern und Unternehmen bei der Krisenbewältigung zu erarbeiten.
Dabei muss der Bund die Warnung der Bevölkerung bundesweit und barrierefrei bis Ende 2022 sicherzustellen, mit einem langfristigen Sirenenausbauprogramm und genug Mitteln für Cell-Broadcast, Warn-Apps und Informationskampagnen. Zudem muss die Krisenkompetenz in der Bevölkerung ausgebaut werden und das Wissen über richtiges Verhalten in Krisenlagen systematisch gestärkt werden.
Mit den Ländern, Kommunen und Arbeitgebern ist die Anerkennung des Ehrenamtes zu verbessern und die Helfergleichstellung zeitnah umzusetzen. Mit den Ländern muss der Bund ferner einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ schließen, der für 10 Jahre 10 Milliarden Euro für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes garantiert und die Länder zu analogen Investitionen in ihren Katastrophenschutz verpflichtet. Dazu ist die Neuausrichtung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als zentrale Plattform für Bund und Länder konsequent fort-zuführen und das Amt personell und finanziell dauerhaft zu stärken. Die Strukturen und Abläufe im Zivilschutz- und Katastrophenfall müssen grundlegend zu prüfen mit praxisnahen Übungen und einheitlich hohen Ausbildungsstandards zu stärken.