CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 09 vom 17.05.2018
Das Bundeskabinett hat in der vorletzten Woche die Eckwerte für die Haushaltsplanungen bis 2022 beschlossen. Nun berät der Bundestag über den Bundeshaushalt 2018 und den Finanzplan des Bundes bis 2021. Auch in den kommenden Jahren will man an einem Haushalt ohne neue Schulden festhalten.
Der Haushaltsplan sieht Ausgaben und Einnahmen von 341 Milliarden Euro vor. Außerdem will der Bund im Haushaltsjahr 2018 keine Kredite zur Deckung von Ausgaben aufnehmen. Die „schwarze Null“ bleibt also auch weiterhin bestehen. Dennoch kritisiert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, dass SPD-Bundesfinanzminister Scholz in den Jahren 2021 und 2022 deutlich weniger investieren will. Das müsse korrigiert werden, fordert die Unionsfraktion. Denn mit dem verabredeten Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz sollte eigentlich mehr Dynamik bei den Investitionen erreicht werden. Ein vereinfachtes Planungsrecht müsse deshalb weiterhin das Ziel bleiben. Auch bei anderen wichtigen Politikfeldern gibt es einzelne Kritikpunkte seitens der Union. In der Finanzplanung sind die höheren Zahlungen an die EU infolge des Brexits, für die Finanzminister Scholz bereits eine Zusage gegeben hat, noch nicht hinreichend abgebildet. Auch beim Abbau der kalten Progression muss verlässlich gerechnet werden. Es reicht nicht aus, bei diesen wichtigen Themen auf Sicht zu fahren.
Bei den Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und Verteidigung sind nur geringe Steigerungen vorgesehen. Die CDU/CSU sieht darin einen Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und Deutschlands außen- und sicherheitspolitischen Interessen. Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, mehr Geld für Entwicklungszusammenarbeit und Verteidigung zur Verfügung zu stellen, muss unbedingt umgesetzt werden.
Dabei soll die neue Steuerschätzung berücksichtigt werden, wonach die Ausgabenspielräume des Bundes bis 2022 noch einmal um insgesamt 10,8 Milliarden Euro auf 56,8 Milliarden Euro ansteigen werden. Da diese Schätzung bei Kabinettbeschluss noch nicht vorlag, kann und wird die CDU/CSU in unseren parlamentarischen Beratungen die Verwendung dieser Mittel nach klaren Prioritäten vornehmen: Abbau der kalten Progression, Investitionen in Digitalisierung sowie Aufwuchs der Mittel für die Bundeswehr und Entwicklungshilfe.
Mit den Finanzplanungen im Bereich „Bau, Wohnen und Stadtentwicklung“ist die Union zufrieden. So stellt der Bund für die kommenden Jahre mehr Mittel für den Wohnungsbau zur Verfügung. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die vom Kabinett beschlossene Grundgesetzänderung zur Fortführung der sozialen Wohnraumförderung über das Jahr 2019 hinaus. Damit wird schnell das erste Vorhaben der im Koalitionsvertrag vereinbarten Wohnungsbauoffensive umgesetzt. Um das Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in den nächsten Jahren zu erreichen, müssen jetzt schnell weitere Maßnahmen um- gesetzt werden. Auch beim Thema Breitbandausbau wird weiterhin Tempo gemacht: Dafür stehen zusätzliche 1,15 Milliarden Euro zur Verfügung.
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