Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt wichtige Fortschritte

Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet und Menschen mit Behinderungen besser gefördert

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:

„Mit dem geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz erreichen wir, dass Angehörige von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Unterhaltspflicht genommen werden. Das ist eine wichtige Entlastung für die Betroffenen und nimmt den Menschen in Pflegeheimen auch die Sorge, eine finanzielle Belastung für ihre nahen Angehörigen zu sein.

Auch für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzesentwurf wichtige Neuerungen. Das Angebot einer unabhängigen Teilhabeberatung wird über 2022 hinaus verlängert. Zudem soll ein Budget für Ausbildung eingeführt werden. Mit diesem Budget können gerade junge Menschen mit Behinderung auf dem inklusiven Arbeitsmarkt intensiver als bisher begleitet werden. Das hilft den Betroffenen bei der eigenständigen Lebensplanung und ist auch ein Gewinn für Betriebe, die Auszubildende suchen. Mit dem Budget steigen die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen, durch eine betriebliche Ausbildung einen anerkannten Berufsabschluss auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erlangen.“