70 Jahre Grundgesetz

„Wir beginnen mit dieser Arbeit in der Absicht und dem festen Willen, einen Bau zu errichten, der am Ende ein gutes Haus für alle Deutschen werden soll.“ Mit diesen Worten begrüßte Karl Arnold, der damalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, am 01. September 1948 den Parlamentarischen Rat im Bonner Museum Koenig. Am 23. Mai 1949 war es dann soweit, Deutschland gab sich mit Billigung der Alliierten das Grundgesetz.

Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit. Das Jubiläum ist Anlass, um über die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung und deren Bedeutung für unsere Gegenwart zu reflektieren. Mit Unterstützung der Unionsfraktion hat der Bundestag deswegen entschieden, den 70. Jahrestag des Grundgesetzes mit einer Debatte im Deutschen Bundestag zu würdigen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Ralph Brinkhaus, wies in seiner Rede vor dem Bundestag darauf hin, dass die im Grundgesetz verankerten Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte gegenüber dem Staat seien. Das Grundgesetz wolle nicht den perfekten Menschen schaffen und setze ihn auch nicht voraus. „Im Gegenteil, es gibt den Menschen die Möglichkeiten, sich erst einmal so zu entfalten wie sie sind.“ Das sei in der heutigen Zeit unverändert aktuell, in der es Tendenzen gebe, den Menschen ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben.

Neben Ralph Brinkhaus hatte auch Dr. Günter Krings, Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, die Freude, die CDU/CSU-Fraktion bei der vereinbarten Debatte zu „70 Jahre Grundgesetz“ als Redner zu vertreten: „Den vielen lobenden Stimmen zur Wirkungsmacht unserer Verfassung habe ich ein Lob auf die Verfassungsänderung hinzugefügt. Denn das Grundgesetz marschiert nicht an der Spitze eines (ja auch von jedem anders definierten) Fortschritts, sondern es sichert einen gesellschaftlichen Grundkonsens. So bildet das Grundgesetz eine wichtige Klammer für unser Zusammenleben in Deutschland. Es ist sowohl anpassungsfähig als auch integrationsstiftend.“

Dr. Günter Krings betonte in seiner Rede weiter, dass deshalb diese beste Verfassung, die Deutschland je hatte, überzeugend und wehrhaft gegen alle Angriffe verteidigt werden müsse.

Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist das Grundgesetz seit nun sieben Jahrzehnten die Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie – anfänglich nur für Westdeutschland, seit 1990 für ganz Deutschland.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr.10 vom 16.05.2019